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Author: megakeule » 08.06.2004, 14:04
verhaeltnismaessigkeit hin oder her, das ist erstmal zweitrangig.
hab grad auf heise ein wenig gelesen. die interessantere frage ist echt, wieso die verbindungsdaten rausgegeben wurden. entweder war sein rechner offen wie ein scheunentor und er hat seine richtige email angeggeben, oder di ermittler haben sich selbst der datenspionage (wie auch immer das richtige wort jetzt waere..) schuldig gemacht und sind auf seinen PC eingedrungen.
Aber eigentlich selbst schuld, Kazaa sollte mann seit min. 2 jahren nicht mehr benutzen!!!!!!
Um nochmal auf das urteil zurueck zu kommen, ich geh ,mal davon aus, das ein azubi keine rechtschutzversicherung hat, wobei die den Fall hoechstwahrscheinlich auch nicht uebernehmen wuerde. ==> er hat einen "minderwertigen" Anwalt, nennen wir ihn Pflichtverteidiger, der wahrscheinlich kaum ahnung bzw. Erfahrung in diesem Rechtsgebiet hat.
Man nehme den Punkt, wenn er eine Flatrate hatte, duerfen, nach deutschem Recht, die Verbindungsdaten nicht gespeichert werden. hatte er keine ist meine folgende Argumentation egal!
Demnach kann der ISP auch nicht die daten, die zu seiner IP gehoeren haben, geschweige denn rausgeben. speichert er sie doch, so ist das also rechtswidrig, es liegt ein verfahrensfehler vor, und das ganze ist hinfaellig!
(hoffe es ist halbwegs verstaendlich ausgedrueckt?)
Allerdings muss das natuerlich als Warnschuss aufgefasst werden! Emule und IPfilter sind ein guter Schutz z.Zt., aber da muss noch ne menge mehr kommen!
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Author: megakeule » 08.06.2004, 14:34
nachdem teledienste gesetzt und dem bundes dateschutz recht ist die Speicherung unzul?ssig. die aufsichtsbeh?rde fuer die telekom (glaub augsburg oder so) hat im Januar 2003 t-offline erlaubt, die daten 80 Tage zu speichern.
hier sind ein paar infos: http://***.kein1984.de/datnsamm/faq.html
es ist wohl auch eine anzeige deswegen laufen (auf der page eine seite zurueck), hab aber keinen plan, in welchem status die z.Zt. ist.
die rechtswidrigkeit resultiert daraus, das die daten nur zu abrechnungszwecken gespeichert werden darf (eigentlich) das entfaellt ja bei ner flatrate. t-offline hat so argumentiert, das man ja leistungsstoerungen nicht widerlegen koenne, ohne die daten (einwahldauer IP, etc).
zusammenfassung: meine argumentation steht auf wackeligen fuessen, da aktuell gespeichert werden darf. eine einheitliche loesung in deutschland gibt es aber, so weit ich, nicht.
Sorry, hatte mich lange nicht mehr mit dem Thema beschaefftigt und einige fakten vergessen!
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Author: megakeule » 08.06.2004, 14:53
Original geschrieben von skuna
Normal sind es 90 Tage,waren es mal zumindest.
aeh wo isssen der text hin? wollte sagen ersetzt mal *** mit www
aba haste ja schon selbst gemerkt.
ansonsten die pag ist ganz interessant!
hier mal ein Auszug bzgl. der Verbindungsdaten
? 6 Abs. 2 TDDSG (Teledienstedatenschutzgesetz):
?Zu l?schen hat der Diensteanbieter
1. Nutzungsdaten fr?hestm?glich, sp?testens unmittelbar nach Ende der jeweiligen Nutzung, soweit es sich nicht um Abrechnungsdaten handelt,
2. Abrechnungsdaten, sobald sie f?r Zwecke der Abrechnung nicht mehr erforderlich sind [...]?
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Author: megakeule » 08.06.2004, 15:05
ich gehe mittlerweile mal davon aus, dass das der Grund war.
Stellt sich aber immer noch die Frage, wie die den Tatverdacht nachweisen konnten. Denn, selbst wenn er auffaelt, koennen sie ja nur mit der IP zu diesem Zeitpunkt zum Gericht gehen und die Ueberwachung eines Asnchlusses beantragen. Wuerde nach dem TDDSG nicht gespeichert, wuerde es zu dieser IP keine Infos geben und man wuesste nicht, welchen Anschluss man ueberwachen muss.
Bleiben 2 M?glichkeiten,
1 die IP wurde vorher gespeichertt und konnte direkt zugewiesen werden
2 er war dumm und hat seinen Namen usw bei Kazaa angegeben und ist wirklich selbst schuld!
wie gesagt, ich gehe von dem Fall aus, das er ne Flatrate hatte.
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