20.05.2010
Der Filehoster RapidShare erhält in diesem Monat reichlich Rückenwind von juristischer Seite:
Erst Anfang Mai hatte das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf geurteilt, dass RapidShare nicht als Mittäter für Urheberrechtsverstöße seiner Nutzer haften muss.
Jetzt konnte der Anbieter auch vor einem US-Gericht einen ähnlichen Sieg erringen.
Keine Urheberrechtsverletzungen
Wie das Unternehmen am Donnerstag mitteilte, hat das Bezirksgericht des Southern District of California am 18. Mai einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen den 1-Click-Filehoster aus der Schweiz abgelehnt.
Der US-amerikanische Erotikanbieter Perfect 10 wollte RapidShare zwingen, die Verbreitung von urheberrechtlich geschützten Bildern über den Dienst zu verhindern.
Das Gericht ist allerdings der Auffassung, dass RapidShare keine Urheberrechtsverletzungen vorgeworfen werden könnten.
Perfect 10 hatte argumentiert, dass RapidShare seinen Nutzern für 6,99 Euro im Monat jedes beliebige urheberrechtlich geschützte Werk anbiete.
Dies stelle eine Wettbewerbsverzerrung gegenüber "ehrlichen Anbietern" wie Perfect 10 dar, weil diese mit einem solchen Angebot nicht konkurrieren könnten.
Dieser Argumentation konnte sich das Gericht nicht anschließen.
Zumal Perfect 10 dem Filehoster nicht einmal die Fundorte der besagten Inhalte genannt habe.
RapidShare anders als andere Filehoster
Der Anwalt der RapidShare AG, Daniel Raimer von der Kanzler Raimer, sieht in diesem Urteil eine bahnbrechende Entscheidung, da das kalifornische Bezirksgericht ähnlich argumentiere, wie das OLG Düsseldorf in seinem Urteil im Berufungsverfahren gegen den Filmverleiher Capelight Pictures.
Das Gericht hatte eine einstweilige Verfügung gegen RapidShare aufgehoben, durch die es dem Unternehmen untersagt worden war, einige von ihren Kunden hochgeladene Filme zu speichern.
Mit dieser juristischen Rückenstärkung will der Anbieter zukünftig verstärkt den Unterschied zwischen RapidShare und anderen Sharehostern hervorheben, kündigt RapidShare-Gründer Christian Schmid an.
Man sei froh, dass das Gericht in Kalifornien der abenteuerlichen Argumentation von Perfect 10 nicht gefolgt sei.
"Die Sichtweise, dass RapidShare im Gegensatz zu anderen Filehostern keine Urheberrechtsverletzungen fördert, scheint sich allmählich durchzusetzen", so Schmid.
Dass dies nun auch in den USA anerkannt werde, sei ein Meilenstein für RapidShare.
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