Frankreich diskutiert Legalisierung von P2P-B?rsen
Politiker und Medienexperten diskutieren schon l?nger den Gedanken, von jedem Internetnutzer zus?tzlich zu den Kosten f?r den Internetanschluss und Provider noch einen Pauschalbetrag f?r den Download von urheberechtsgesch?tzten Inhalten zu kassieren. Frankreich treibt die Einf?hrung einer solchen "Kulturflatrate" weiter voran ? offensichtlich ohne R?cksicht auf Internetnutzer, die ?berhaupt keine Musik- und Filmdateien herunterladen.
Das Problem ist allseits bekannt: Das Internet ist trotz heftigen Widerstands der Film- und Musikindustrie immer noch ein Eldorado f?r Raubkopierer, P2P sei Dank. Um dem gegenzusteuern, gibt es vereinfacht gesagt zwei M?glichkeiten: Kopierschutz und Digital Rights Management zusammen mit repressiven Ma?nahmen, die verbunden sind mit dem Aufsp?ren von unerlaubten Kopien und mit anschlie?ender strafrechtlicher Verfolgung. Oder aber man legalisiert die Verbreitung von Kopien via Internet und kassiert daf?r einen Pauschalbetrag von allen Nutzern ? die so genannte Kulturflatrate.
Doch die Kulturflatrate ist ?u?erst umstritten. Nicht nur bei der Industrie, die dadurch eine Zunahme von Kopien im Internet und einen weiteren R?ckgang bei den Einnahmen mit konventionellen Musikdatentr?gern bef?rchtet. Sondern ganz besonders auch bei den Benutzern selbst. Denn eine Kulturflatrate bedeutet letztendlich, dass alle Internetnutzer ? also auch solche, die ?berhaupt keine Lieder oder Videos herunterladen ? die P2P-Poweruser subventionieren. Jeder Internetnutzer m?sste zus?tzlich zu den bereits bestehenden Kosten f?r Internetzugang und Provider noch zus?tzlich die Kulturflatrate berappen.
Frankreich geht anscheinend genau diesen Weg. Bereits Ende Dezember hatte die franz?sische Nationalversammlung erstmals f?r die legale Freigabe von P2P-Tauschb?rsen gestimmt. Immerhin w?rde durch so ein Gesetz die Kriminalisierung vieler P2P-Nutzer vermieden werden. Die Benutzung von P2P-Tauschb?rsen w?rde stressfreier f?r alle Interessierten.
Renaud Donnedieu de Vabres, Kultusminister von Frankreich, l?sst das Thema eingehender im Parlament diskutieren. Dabei geht es um die wirtschaftlichen Folgen und um die Vereinbarkeit der franz?sischen Vorlage mit den EU-Gesetzen zum Schutz geistigen Eigentums. In trockenen T?chern ist das Gesetz derzeit noch nicht, wie Ars Technica berichtet.
Den Bef?rwortern schwebt folgende L?sung des Tauschb?rsen-Problems vor: Die Benutzung von P2P-Techniken zum Tauschen von Audio- und Videodateien wird legal. Daf?r muss jeder Surfer pro Monat zirka f?nf Euro Geb?hr zus?tzlich zu den bestehenden Kosten zahlen. Diese Kulturflatrate w?rde jeden Internetnutzer mit zus?tzlich 60 Euro im Jahr belasten. Wer im Internet nur Informationen sucht und Nachrichten liest, in Foren diskutiert, Mails schreibt und vielleicht noch chattet, muss also 60 Euro ohne zus?tzlichen Mehrwert abdr?cken.
Inwieweit die H?he der Abgabe von der Art des Internetzugangs (56K-Modem, Breitband) und dem gew?hlten Tarif (volumen- oder zeitabh?ngig, Flatrate) abh?ngig sein soll, geht aus dem Bericht nicht hervor. Ebenso m?sste noch gekl?rt werden, wie die Einnahmen aufgeteilt werden, wie viel davon also tats?chlich bei den K?nstlern landet und wie viel bei der Industrie. Zudem haben einmal eingef?hrte Abgaben die unangenehme Eigenschaft, st?ndig erh?ht zu werden. Man denke hierbei nur einmal an die Mineral?lsteuer oder die Mehrwertsteuer.
Quelle: www.pcwelt.de