T-Online darf Verbindungsdaten nicht speichern
von MarkusP f?r WinFuture.de
Wie das Landesgericht Darmstadt am heutigen Mittwoch entschied, darf der Internet-Provider T-Online nicht mehr alle Verbindungsdaten seiner Internetkunden mit dem Tarif "dsl flat" speichern. Das Urteil ist rechtsg?ltig, eine Revision wurde nicht zugelassen.
Verboten wurde der Telekom-Tochter unter anderem bei Internetverbindungen das Volumen der ?bertragenen Daten zu speichern. Au?erdem muss T-Online all jene Daten umgehend l?schen, welche eine Verbindung zwischen der zugeteilten IP-Adresse und dem Nutzer herstellen.
Dem Gericht zur Folge, sind diese Daten f?r das Erstellen der Rechnung nicht erforderlich. Das Urteil wurde von Datensch?tzern mit Freude aufgenommen.
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