Das OLG M?nchen hatte entschieden, dass der heise Verlag keine Links auf die Homepage des Any-DVD - Herstellers Slysoft setzen d?rfe: die CSS-knackende Software versto?e gegen das Urheberrecht, der Verlag hafte durch die Verlinkung als St?rer mit. Gegen das Urteil legt heise nun Verfassungsbeschwerde ein. Durch das Verbot sei die in Artikel 5 des Grundgesetzes garantierte Freiheit der Presse unzul?ssig eingeschr?nkt, so die Verlagsleitung.
Augenblicklich darf man SlySoft erw?hnen, den Namen ihrer Kopiersoftware AnyDVD nennen, einen Link zu setzen ist indessen verboten. Zwar stimmte das Gericht der Ansicht der klagenden acht Musikunternehmen nicht zu, der Artikel sei eine "Anleitung zum Raubkopieren", der Verlag habe jedoch durch das Setzen des Links den Versto? "willentlich und ad?quat-kausal unterst?tzt". Den Lesern sei "das Erreichen der verlinkten Website mit der verbotenen Werbung f?r das Produkt 'AnyDVD' durch den zus?tzlichen Service, eine unmittelbare Verbindung mit der verlinkten Website herzustellen, zumindest erleichtert" worden. Daher sei die mit dem Link-Verbot "verbundene Beeintr?chtigung der Pressefreiheit bei der hier vorliegenden Konstellation gerechtfertigt".
Aus diesen Gr?nden sei die Linksetzung nicht mehr durch die Pressefreiheit gesch?tzt. Heise sieht dies anders und beruft sich auf das Wesen des Web: Hyperlinks sind essenziell f?r Texte im WWW und deren eigentlicher Mehrwert gegen?ber Artikeln in Zeitschriften, so Chefredakteur Christian Persson. Die Pressefreiheit werde erheblich eingeschr?nkt, wenn nun Redakteure in jedem Einzelfall genau pr?fen m?ssen, ob verlinkte fremde Inhalte die Rechte irgendeines Dritten verletzen k?nnten. Die Folge werde sein, dass die Qualit?t der Online-Berichterstattung sinke, weil weniger Links gesetzt w?rden.
Links als solche zu verbieten, d?rfte das Leben f?r Webmaster in Deutschland nochmals um einiges schwerer machen. Der als solcher v?llig wertfreie Link auf eine Website wird damit zur tickenden Zeitbombe: kaum ein Webmaster ist noch in der Lage, alle seine Links regelm??ig darauf zu pr?fen, ob sich m?glicherweise Inhalte ge?ndert haben. Auch sind Daten per se kein Straftatsbestand: es kommt letzten Endes darauf an, was ein User mit diesen anstellt. Ein Link ist nichts weiter als ein Literaturhinweis und ist an sich erst einmal neutral, so Alvar Freude. Freude wurde im Verfahren gegen seine Links - die in v?llig satirischen Kontexten gesetzt wurden - erst im Berufungsverfahren freigesprochen.
/quelle:gulli.com
Die versuchen es aber auch mit allen mitteln !!!