
Der Download von Dateien
L?dt man sich beispielsweise eine urheberrechtlich gesch?tzte Musikdateien aus dem Internet herunter, ist dies rechtlich erst einmal das Gleiche, als ob man sich eine Musik-CD kopiert. Denn man erstellt eine (weitere) Kopie des jeweiligen Werkes. Rechtlich gesehen handelt es sich dabei um eine Vervielf?ltigung, die nicht ohne weiteres zul?ssig ist.
Allerdings sieht das Gesetz dort eine Ausnahme vor, wo es um die Erstellung von Privatkopien geht. Zul?ssig sind einzelne Vervielf?ltigungen zum privaten Gebrauch, sofern sie nicht verkauft werden sollen und soweit zur Vervielf?ltigung nicht eine offensichtlich rechtswidrig hergestellte Vorlage verwendet wird. Dies hat der Gesetzgeber zuletzt im Herbst 2003 neu geregelten Urhebergesetz (UrhG) festgelegt.
Eine Privatkopie, auch wenn sie aus einer Quelle aus dem Internet stammt, darf nach dem aktuellen Urheberrecht also gemacht werden - solange sie ausschlie?lich f?r private und nicht-kommerzielle Zwecke gebraucht wird. Hat man nicht gerade vor, die heruntergeladenen Songs auf CD zu brennen und sie bei eBay zu verkaufen, ist der Musik-Download von einer Tauschb?rse also nicht verboten. Auch das Brennen der Datei (um sie zum Beipspiel im Auto anzuh?ren) und sogar das Verschenken der CD an Verwandte oder Freunde ist erlaubt.
Einige Einschr?nkungen gibt es jedoch beim P2P-Download. Ist erkennbar, dass die Quelle des Downloads illegal hergestellt wurde, ist auch das Herunterladen dieser Datei nicht erlaubt. Der blo?e Umstand, dass eine Datei in einem File-Sharing-Ordner zu finden ist und in einem P2P-Netz zum Download angeboten wird, reicht jedoch nicht, um von einer offensichtlich rechtswidrig hergestellten Vorlage auszugehen, so Rechtsanwalt J?rg Dittrich von der Kanzlei SCHL?MER & SPERL in Hamburg. Rechtswidrig hergestellte Dateien lassen sich im Zweifelsfall daran erkennen, dass ihre Originale noch gar nicht erschienen sind. Will man sich beispielsweise einen aktuellen Kinofilm bei eDonkey oder BitTorrent downloaden, kann man davon ausgehen, dass die Quelle des Films illegal hergestellt wurde, zum Beipiel durch Abfilmen mit einem Camcorder im Kino.
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