
Wer k?nftig beim illegalen Kopieren von urheberrechtlich gesch?tzten Werken aus Internet-Tauschb?rsen erwischt wird, riskiert bis zu drei Jahren Gef?ngnis oder eine Geldstrafe. Im Bundesinnenministerium wurde ein entsprechender Entwurf vorgestellt, um das Urheberrecht zu ?ndern. Das berichtet "Computerbild".
Bagatellf?lle nicht verfolgen
Mit der Neufassung wolle man nicht "die Schulh?fe kriminalisieren", betonte Justizministerin Brigitte Zypries (SPD). "Wir sehen f?r Bagatellf?lle einen Strafausschlie?ungsgrund vor", erkl?rte die Ministerin gegen?ber "Computerbild".
Kopieren einzelner Songs straffrei
Das ?berspielen einzelner Songs aus illegalen Tauschb?rsen bleibt straflos - vorausgesetzt dies geschieht nur in geringem Umfang und ausschlie?lich zu privaten Zwecken. "Wer also den neuesten Robbie-Williams-Song aus einer illegalen Tauschb?rse herunter l?dt, wird nicht gleich vom Staatsanwalt verfolgt. Er muss aber mit Schadenersatzanspr?chen rechnen", so die Ministerin.
Gericht entscheidet, wo die Grenze liegt
Ein Sprecher des Ministeriums sagte, das neue Gesetz sehe vor, eine Grenze zwischen Bagatellf?llen und strafrechtlich zu verfolgenden Taten zu ziehen. Entscheidend sei, dass das Kopieren nur in geringem Umfang erfolge. Es sei Sache der Gerichte, die Grenz?berschreitung im Einzelfall zu bestimmen. Es mache keinen Sinn, ein bestimmtes Datenvolumen von Musiktiteln oder Filmen als strafrechtlich relevante Grenze festzulegen, da sich die Technik so rasant entwickle.
quelle:t-online
gruss bion55
ps.hmmm ????ist ja alles relativ.
