Telekom: Wir löschen gerade 19 Terabyte Vorratsdaten !
Verfasst: 04.03.2010, 04:10
Telekommunikationsfirmen stellen Vorratsdatenspeicherung ein
Kaum hatte gestern das Bundesverfassungsgericht die Vorratsdatenspeicherung als verfassungswidrig bezeichnet, begannen die Telekomkonzerne damit, die Daten auf ihren Speichern zu vernichten.
Die Deutsche Telekom und Vodafone sind dabei, mehrere Terabyte an Daten unwiederbringlich zu löschen.
Die Telekommunikationsunternehmen in Deutschland reagieren unmittelbar auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts gegen die Vorratsdatenspeicherung.
Deutsche-Telekom-Sprecher Philipp Blank sagte Golem.de:
"Wir geben keine Auskunft zu Vorratsdaten mehr, wir speichern keine Vorratsdaten mehr und haben damit begonnen, die bereits gespeicherten Vorratsdaten zu löschen."
Das Speichervolumen der Vorratsdaten liege bei rund 19 Terabyte, das Löschen "wird ein wenig Zeit in Anspruch nehmen", so Blank.
Auch Vodafone-Sprecher Kuzey Esener sagte Golem.de, der Konzern habe schon gestern Nachmittag kurz nach der Urteilsverkündung angefangen, die Speicherung und die Erteilung von Auskünften zu stoppen.
"Und wir löschen bereits die Daten, wie die Deutsche Telekom". Sicherungskopien der Vorratsdaten würden nicht aufbewahrt, die Löschung sei vollständig und endgültig.
Laut dem Urteil des Verfassungsgerichts verstößt die Speicherung der Verkehrsdaten der Telefon- und Internetverbindungen von 82 Millionen Menschen über sechs Monate in Deutschland gegen das Grundgesetz und ist damit nichtig.
Das Gericht ordnete an, dass die gespeicherten Daten zu löschen sind.
Die Vorratsdatenspeicherung sei zwar nicht grundsätzlich verfassungswidrig, aber ihre derzeitige Umsetzung.
Das Gesetz sei nicht verhältnismäßig, fehlende Datensicherheit und Verschlüsselung bei der gigantischen Sammlung lüden zum Missbrauch ein und Betroffene würden über die Verwendung ihrer Daten nicht benachrichtigt.
Auch die Verwendungszwecke der Daten seien nicht hinreichend begrenzt.
Der Verband der deutschen Internetwirtschaft Eco, der die Vorratsdatenspeicherung vor allem wegen der Kosten für seine Mitglieder abgelehnt hatte, sah die Entscheidung mit Freude - allerdings auch mit Sorge.
Das Bundesverfassungsgericht habe hohe Anforderungen an die Sicherheit der auf Vorrat zu speichernden Daten gestellt, die im Falle einer Neuregelung sehr hohe Kosten für die Internetwirtschaft mit sich brächten.
Verbandschef Michael Rotert sagte:
"Das vom Bundesverfassungsgericht geforderte Sicherheitsniveau bringt es mit sich, dass die Kosten dieser Maßnahme für die Internetwirtschaft dramatisch ansteigen.
Wir hatten nach altem Gesetz mit Kosten von über 300 Millionen Euro allein für Anschaffungen der nötigen Speichertechnik gerechnet.
Nunmehr gehen wir davon aus, dass die Kosten für die neue Vorratsdatenspeicherung wahrscheinlich erheblich steigen."
Die Bundesregierung müsse den Telekommunikationsunternehmen diese Kosten erstatten.
Wie es mit der Vorratsdatenspeicherung weitergeht, ist indes unklar.
Datenschützer möchten die zugrundeliegende EU-Richtlinie auf europäischer Ebene zu Fall bringen.
Die CDU drängt hingegen auf einen neuen Gesetzesentwurf, der die EU-Richtlinie umsetzt. (asa)
Quelle
Kaum hatte gestern das Bundesverfassungsgericht die Vorratsdatenspeicherung als verfassungswidrig bezeichnet, begannen die Telekomkonzerne damit, die Daten auf ihren Speichern zu vernichten.
Die Deutsche Telekom und Vodafone sind dabei, mehrere Terabyte an Daten unwiederbringlich zu löschen.
Die Telekommunikationsunternehmen in Deutschland reagieren unmittelbar auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts gegen die Vorratsdatenspeicherung.
Deutsche-Telekom-Sprecher Philipp Blank sagte Golem.de:
"Wir geben keine Auskunft zu Vorratsdaten mehr, wir speichern keine Vorratsdaten mehr und haben damit begonnen, die bereits gespeicherten Vorratsdaten zu löschen."
Das Speichervolumen der Vorratsdaten liege bei rund 19 Terabyte, das Löschen "wird ein wenig Zeit in Anspruch nehmen", so Blank.
Auch Vodafone-Sprecher Kuzey Esener sagte Golem.de, der Konzern habe schon gestern Nachmittag kurz nach der Urteilsverkündung angefangen, die Speicherung und die Erteilung von Auskünften zu stoppen.
"Und wir löschen bereits die Daten, wie die Deutsche Telekom". Sicherungskopien der Vorratsdaten würden nicht aufbewahrt, die Löschung sei vollständig und endgültig.
Laut dem Urteil des Verfassungsgerichts verstößt die Speicherung der Verkehrsdaten der Telefon- und Internetverbindungen von 82 Millionen Menschen über sechs Monate in Deutschland gegen das Grundgesetz und ist damit nichtig.
Das Gericht ordnete an, dass die gespeicherten Daten zu löschen sind.
Die Vorratsdatenspeicherung sei zwar nicht grundsätzlich verfassungswidrig, aber ihre derzeitige Umsetzung.
Das Gesetz sei nicht verhältnismäßig, fehlende Datensicherheit und Verschlüsselung bei der gigantischen Sammlung lüden zum Missbrauch ein und Betroffene würden über die Verwendung ihrer Daten nicht benachrichtigt.
Auch die Verwendungszwecke der Daten seien nicht hinreichend begrenzt.
Der Verband der deutschen Internetwirtschaft Eco, der die Vorratsdatenspeicherung vor allem wegen der Kosten für seine Mitglieder abgelehnt hatte, sah die Entscheidung mit Freude - allerdings auch mit Sorge.
Das Bundesverfassungsgericht habe hohe Anforderungen an die Sicherheit der auf Vorrat zu speichernden Daten gestellt, die im Falle einer Neuregelung sehr hohe Kosten für die Internetwirtschaft mit sich brächten.
Verbandschef Michael Rotert sagte:
"Das vom Bundesverfassungsgericht geforderte Sicherheitsniveau bringt es mit sich, dass die Kosten dieser Maßnahme für die Internetwirtschaft dramatisch ansteigen.
Wir hatten nach altem Gesetz mit Kosten von über 300 Millionen Euro allein für Anschaffungen der nötigen Speichertechnik gerechnet.
Nunmehr gehen wir davon aus, dass die Kosten für die neue Vorratsdatenspeicherung wahrscheinlich erheblich steigen."
Die Bundesregierung müsse den Telekommunikationsunternehmen diese Kosten erstatten.
Wie es mit der Vorratsdatenspeicherung weitergeht, ist indes unklar.
Datenschützer möchten die zugrundeliegende EU-Richtlinie auf europäischer Ebene zu Fall bringen.
Die CDU drängt hingegen auf einen neuen Gesetzesentwurf, der die EU-Richtlinie umsetzt. (asa)
Quelle