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RapidShare vs. GEMA: Rechte und Pflichten der Hoster !

UNREAD_POSTVerfasst: 10.02.2008, 22:07
Author: xanadu
Die GEMA erwirkte ein Urteil, dass der Hoster RapidShare urheberrechtlich geschützte Musiktitel vorab kontrollieren muss.
Das ist nach der Meinung von Rapidshare unmöglich.
Der Filehoster legte Berufung ein.
Netzwelt sprach mit den beiden Kontrahenten.



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UNREAD_POSTVerfasst: 11.02.2008, 18:30
Author: DnG
Der letzte Abschnitt ist dann doch der Beste ^^

Also alles wie bisher?

Auch wenn die Verhandlungen zwischen RapidShare und der GEMA nicht beendet sind und die Berufung noch aussteht, scheint eine Durchsetzung des Urteils momentan nicht beabsichtigt. Das schätzt auch Christian Solmecke, Rechtsanwalt bei der Kanzlei Wilde & Beuger, so ein: "Auch wenn das Gericht anderer Meinung ist: Meines Erachtens ist es Rapidshare nicht möglich, seine Inhalte auf Urheberrechtsverletzungen zu kontrollieren."