Verfasst: 21.03.2006, 14:01
Das hier hab ich grade als Warnung auf nem Andren Board gefunden
Bitte Postet es weiter.....
Zitat:
Achtung sehr wichtig: HEISE-TEXTE ALS FOREN-POSTING SIND TEUER.
Unbedingt diesen Link anklicken und dort weiterlesen: http://www.nicht-von-heise-kopieren.de/
Ein Zitat aus diesem Artikel hier mal vorab:
Der Vorwurf: Dadurch, dass Foren-User Beitr?ge aus dem Heise-Newsticker als Posting ver?ffentlicht h?tten, w?rde das Urheberrecht von Heise verletzt. W?rtlich hei?t es in der anwaltlichen Abmahnung:
Zitat:
?Die weitgehend vollst?ndige ?bernahme dieser Artikel in die Forumsbeitr?ge ist durch das Zitatrecht des ? 51 UrhG nicht mehr gedeckt. Diese Artikel sind in mehreren F?llen von Moderatoren oder sogar Administratoren Ihres Forums eingestellt bzw. kommentiert worden. Dieses Verhalten ist Ihnen unmittelbar zuzurechnen. Unsere Mandantin nimmt Sie wegen deshalb auf Unterlassung, Auskunft und Schadensersatz in Anspruch (? 97 Abs. 1 UrhG, ? 242 BGB).?
Bis zum 24.03.2006 soll sich der abgemahnte Foren-Betreiber strafbewehrt dazu verpflichten, konkret benannte Beitr?ge nicht mehr in seinem Forum als Posting zu verbreiten, Auskunft dar?ber zu erteilen, wo und in welchem Umfang die Heise-Beitr?ge ?vervielf?ltigt, verbreitet und/oder ?ffentlich zug?nglich gemacht wurden, seine Schadensersatzpflicht (z.B. in Form einer Lizenz) anzuerkennen und Abmahnkosten in H?he von ? 1.600,57 (brutto) zu zahlen.
Bitte Postet es weiter.....
Zitat:
Achtung sehr wichtig: HEISE-TEXTE ALS FOREN-POSTING SIND TEUER.
Unbedingt diesen Link anklicken und dort weiterlesen: http://www.nicht-von-heise-kopieren.de/
Ein Zitat aus diesem Artikel hier mal vorab:
Der Vorwurf: Dadurch, dass Foren-User Beitr?ge aus dem Heise-Newsticker als Posting ver?ffentlicht h?tten, w?rde das Urheberrecht von Heise verletzt. W?rtlich hei?t es in der anwaltlichen Abmahnung:
Zitat:
?Die weitgehend vollst?ndige ?bernahme dieser Artikel in die Forumsbeitr?ge ist durch das Zitatrecht des ? 51 UrhG nicht mehr gedeckt. Diese Artikel sind in mehreren F?llen von Moderatoren oder sogar Administratoren Ihres Forums eingestellt bzw. kommentiert worden. Dieses Verhalten ist Ihnen unmittelbar zuzurechnen. Unsere Mandantin nimmt Sie wegen deshalb auf Unterlassung, Auskunft und Schadensersatz in Anspruch (? 97 Abs. 1 UrhG, ? 242 BGB).?
Bis zum 24.03.2006 soll sich der abgemahnte Foren-Betreiber strafbewehrt dazu verpflichten, konkret benannte Beitr?ge nicht mehr in seinem Forum als Posting zu verbreiten, Auskunft dar?ber zu erteilen, wo und in welchem Umfang die Heise-Beitr?ge ?vervielf?ltigt, verbreitet und/oder ?ffentlich zug?nglich gemacht wurden, seine Schadensersatzpflicht (z.B. in Form einer Lizenz) anzuerkennen und Abmahnkosten in H?he von ? 1.600,57 (brutto) zu zahlen.