Verfasst: 03.01.2006, 18:29
Dienstag, 03. Januar 2006
von Hauner f?r WinFuture.de
Nachdem seit Anfang des Jahres die 0190er-Nummern nicht mehr verwendet werden d?rfen, verspricht die Bundesnetzagentur mehr Rechtsschutz und Sicherheit beim W?hlen der 0900er. So d?rfen ab sofort nur noch maximal zwei Euro pro Minute und als Pauschalpreis nicht mehr als 30 Euro kassiert werden.
Bevor jedoch die entsprechende Geb?hr vom Anbieter in Rechnung gestellt werden darf, muss der Tarif zun?chst kostenlos genannt werden, sodass der Anrufer noch rechtzeitig auflegen kann. Die erste Ziffer nach dem 0900 gibt zudem dar?ber Aufschluss, um welches Angebot es sich handelt. Eine eins zum Beispiel steht f?r Information, eine drei f?r Unterhaltung und eine f?nf f?r Angebote, die nur von Erwachsenen in Anspruch genommen werden d?rfen. Dadurch k?nnen Angebote ebenso gezielt gesperrt werden.
?ber die Internetseite der Bundesnetzagentur kann der Anwender des Weiteren den Namen und den Sitz des Anbieters ausfindig machen. Sollten Geb?hren zu Unrecht gefordert werden oder sonstige Missst?nde auftreten, kann sich der Nutzer an die Agentur selbst wenden, die letztlich, falls n?tig, die kostenpflichtige Nummer sperren kann.
Dennoch warnt die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein: F?r Anbieter gelte kein Preisschema, an dem sich der Verbraucher orientieren k?nnte. Vorsicht ist au?erdem beim W?hlen der 0900er-Nummern ?ber das Handy geboten. Die Netzbetreiber unterliegen in keiner Weise der Aufsicht der Bundesnetzagentur.
von Hauner f?r WinFuture.de
Nachdem seit Anfang des Jahres die 0190er-Nummern nicht mehr verwendet werden d?rfen, verspricht die Bundesnetzagentur mehr Rechtsschutz und Sicherheit beim W?hlen der 0900er. So d?rfen ab sofort nur noch maximal zwei Euro pro Minute und als Pauschalpreis nicht mehr als 30 Euro kassiert werden.
Bevor jedoch die entsprechende Geb?hr vom Anbieter in Rechnung gestellt werden darf, muss der Tarif zun?chst kostenlos genannt werden, sodass der Anrufer noch rechtzeitig auflegen kann. Die erste Ziffer nach dem 0900 gibt zudem dar?ber Aufschluss, um welches Angebot es sich handelt. Eine eins zum Beispiel steht f?r Information, eine drei f?r Unterhaltung und eine f?nf f?r Angebote, die nur von Erwachsenen in Anspruch genommen werden d?rfen. Dadurch k?nnen Angebote ebenso gezielt gesperrt werden.
?ber die Internetseite der Bundesnetzagentur kann der Anwender des Weiteren den Namen und den Sitz des Anbieters ausfindig machen. Sollten Geb?hren zu Unrecht gefordert werden oder sonstige Missst?nde auftreten, kann sich der Nutzer an die Agentur selbst wenden, die letztlich, falls n?tig, die kostenpflichtige Nummer sperren kann.
Dennoch warnt die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein: F?r Anbieter gelte kein Preisschema, an dem sich der Verbraucher orientieren k?nnte. Vorsicht ist au?erdem beim W?hlen der 0900er-Nummern ?ber das Handy geboten. Die Netzbetreiber unterliegen in keiner Weise der Aufsicht der Bundesnetzagentur.