Im Februar sprach der Bundesgerichtshof ein Verbot von so genannten Online-Durchsuchungen aus, also das heimliche Durchstöbern der Daten auf einem fremden Rechner, beispielsweise über das Internet. Jetzt stellte sich heraus, dass dieses Verbot nur für die Polizei gilt.
Kürzlich stellte die FDP eine parlamentarische Anfrage, da geklärt werden sollte, für wen das Verbot von Online-Durchsuchungen gilt. Die Bundesregierung stellt nun klar, dass Geheimdienste davon nicht betroffen sind. Dazu gehört beispielsweise das Bundesamt für Verfassungsschutz, dass fremde PCs ohne Erlaubnis durchsuchen darf, um bestimmte Aufgaben zu erfüllen.
Das umstrittene Fahndungsverfahren der Strafverfolger wurde im Februar für unzulässig erklärt, da keine entsprechende gesetzliche Regelung vorliegt. Erst wenn diese von der Regierung geschaffen wird, darf die Polizei und das Bundeskriminalamt wieder ihre "Hacker-Software" einsetzen. Diese wird auf einem PC installiert, durchsucht dort Ordner und Dateien und sendet die Ergebnisse zurück an die Strafverfolger.
Quelle : winfuture.de
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