Revision möglich Gravenreuth zu 14 Monaten ohne Bewährung verurteilt
Freiherr Günter von Gravenreuth wurde vom Landgericht Berlin heute verurteilt, wobei das Gericht dem Antrag der Staatsanwaltschaft folgte. Die Richter verkündeten, dass Gravenreuth versuchte, sich widerrechtlich am Vermögen der taz zu bereichern. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und in einer Stellungnahme gegenüber Gulli kündigte Gravenreuth bereits an, dass Revision gegen dieses Urteil auf jeden Fall zu erwarten sein dürfte.
In der heutigen Verhandlung ging es vor allem darum, ob Gravenreuth von dem Anwalt der taz ein Schreiben und eine Abmahnrechnung zugestellt wurde oder nicht. Er behauptete, dass in dem Chaos, das zu diesem Zeitpunkt in seiner Kanzlei herrschte, dieses Schreiben nicht auffindbar gewesen sei, und er daher auch nicht hätte darauf reagieren können. Da er damals nicht reagierte, wurde er vom taz-Anwalt wegen Betrugs angezeigt. Weitere Hintergründe zu dem Rechtsstreit findet man auf Gulli.
Aufgrund vorangegangener Verurteilungen, die allerdings auf Bewährung ausgesetzt wurden, verzichtete die Staatsanwaltschaft dieses Mal auf die Bewährung. Anstatt das Urteil direkt zu vollstrecken, bleibt dem Anwalt nun eine Frist von sieben Tagen, um in Revision zu gehen, sowie weitere vier Wochen, um eine Begründung nachzuliefern. Auch wurde ihm die Zulassung als Anwalt nicht entzogen. Gegenüber der Gulli-Redaktion äußerte sich Freiherr von Gravenreuth, dass das Urteil "nicht seiner Rechtsauffassung" entsprechen würde und er in jedem Fall in Revision gehen werde. Die Erfolgsaussichten der Revision bezeichnete er als gut. (020200)
Quelle: http://www.gulli.com/news/revision-m-gl ... 008-09-17/
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