Ein 17-j?hriger aus ?sterreich ist den Disney Pictures und Universal Studios aufgefallen, da er gesaugte DVD-Filme bei Online-Auktionen f?r ein paar Euro angeboten hatte.
Bei einer Durchsuchung der Wohnung haben die Beamten dann 200 DVDs sicher gestellt. Der junge Mann hat somit gegen das Urheberrecht versto?en und sich strafbar gemacht. Die Weitergabe von DVDs ist, auch unentgeltlich, nicht erlaubt.
Warum ich das ?berhaupt poste ist, dass in der Begr?ndung zur Strafbarkeit nur angef?hrt wird, dass er die DVDs weitergegeben hat bzw. dies tun wollte, jedoch kein Wort dar?ber, dass er die ja gesaugt hat.