Artikel aus der PC-Games Harware 10/03
Thema Rechtsfrage: Datenschutz im internet
Im Interview: Rechtsanwalt Hahn
Dass urheberechtlich gesch?tzte Werke nicht ?ber Internet-Tauschb?rsen ausgetauscht werden d?rfen, ist bekannt. Wie aber findet die Musikindustrie heraus, wer Verst??e begeht?
-Die Musikindustrie versucht den Provider zu zwingen, ihnen die IP-Adressen der Vielsauger zu nennen, um sie zivil- und Strafrechtlich wegen Urheberrechtsverletzung zu belangen.
Ist das Rechtlich m?glich?
-In Deutschland nicht, da hier der internetnutzer ein Recht auf Datenschutz hat. Der Provider ist zwar Teledienst-Datenschutzrechtlich berechtigt, Daten zu sammel, die zur Abrechnung ben?tigt werden ? mehr aber nicht. Es gibt dazu eine Entscheidung einer D?rmst?dter Aufsichtsbeh?rde. Diese erlaubt der Telekom, Daten von Peer ? to Peer ? Nutzern zu speichern. Die Telekom hatte damals Vielsauger auf die Rechtswidrigkeit ihrer T?tigkeit hingewiesen. Datenschutzbeauftragte halten das f?r falsch. In den USA hingegen sind die Provider zur Herausgabe der Daten nach dem Digital Millennium Copyright Act verpflichtet. Aber nur dann, wenn der Verdacht besteht, dass ein nutzer Urheberrechte verletzt.
Warum halten die Datenschutzbeaufragten die Aktion der Telekom f?r falsch?
-Weil die Speicherung von Nutzerdaten nur zu abrechnungtechnischen Zwecken zul?ssig ist und diese Warnung daher eine Zweckentfremdung darstellt.
Hat die Musikindustrie au?er Appellen nichts gegen Vielsauger in der Hand?
-Jedenfalls nicht ?ber den Provider. Vielsauger k?nen aber auch zuf?llig ?berf?hrt werden: Beschlagnahme des Rechners in anderer Sache, Verkauf des Rechners ohne v?llstandige L?schung der Festplatte, Anzeige durch eine -Lieben- Freund und vieles mehr! (oh)
Tja da kann uns doch gar nichts passieren oder?