OLG Frankfurt sieht Urheber- und Markenrechtsverletzung
Das Oberlandesgericht Frankfurt hat zu Gunsten von Microsoft entschieden, dass der Weiterverkauf von Echtheitszertifikaten mit Lizenzschlüsseln für Lizenzen aus Volumenverträgen rechtlich unzulässig ist.
Ungenutzte Lizenzen aus Volumenverträgen dürfen nicht weiterverkauft werden.
Das gilt ebenfalls für Echtheitszertifikate mit Lizenzschlüsseln.
So hat das Oberlandesgericht Frankfurt/Main am 12. Mai 2009 entschieden (Az. 11 W 15/09).
Das OLG Frankfurt schließt sich in seinem Urteil ausdrücklich der Auffassung des Münchner Oberlandesgerichts an, das im Juli 2008 den Handel mit Einzellizenzen aus Volumenverträgen als Urheberrechtsverletzung eingestuft hatte (Az. 6 U 2759/07).
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