Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe lehnte am heutigen Dienstag die Verfassungsbeschwerde des leitenden Oberstaatsanwalts Heinrich Wille ab, der das Insiderwissen über den mysteriösen Todesfall des CDU-Politikers Uwe Barschel in einem Buch veröffentlichen wollte.
Der vorherrschende Grund für die Karlsruher Ablehnung muss in der abzielenden Vermarktung gesehen werden, die einem Staatsdiener, der "dienstlich erworbenes Wissen" feil bieten will, nicht zustünden.
Das Buch hätte am 11. Oktober 2007 erscheinen sollen, doch der Generalstaatsanwalt von Schleswig-Holstein untersagte dies.
Willes Buch enthalte mehrere Hinweise über mögliche Mordthesen im Fall Barschel, der vor über 20 Jahren in einer Badewanne eines Genfer Hotels tot aufgefunden wurde.
Quelle: http://www.focus.de/politik/deutschland ... 18047.html
.