Durch Avatare, Erkennungsbildern im Internet, kann es zu kostspieligen Verstößen gegen den Urheberschutz kommen.
Sascha Kremer, ein auf Urheberrechtsfragen spezialisierter Anwalt erklärte der Netzeitung, dass es keine Rolle spiele, ob ein solcher Avatar in einem zugänglichen oder geschlossenen Forum verwendet werden würde.
Zwar bestehe keine Auskunftspflicht seitens des Forenbetreibers zu der Identität des Verwenders, aber eine Abmahnung koste 500 Euro.
Es würde Anzeige erstattet, so dass die Staatsanwaltschaft eingreifen müsste und somit wäre der Forenbetreiber wiederum auskunftspflichtig.