Bei der Anhörung der Sachverständigen zur Zukunft der Privatkopie im Rechtsausschuss des Bundestag am 20.11.2006 zeigte sich ein uneinheitliches Bild der Experten. So bemängelte der Vertreter der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv) Patrick von Braunmühl die faktische Abschaffung der digitalen Privatkopie durch DRM -Systeme. Die Etablierung einer durchsetzungsstarken Privatkopie sei ein Beitrag im Kampf gegen Piraterie, da die Nutzer dann weniger Interesse an Raubkopien hätten. Zudem forderte er die Streichung des Merkmals der “offensichtlichen Rechtswidrigkeit” beim Download aus Tauschbörsen im Internet. Till Kreutzer, Vertreter des urheberrechtlichen Portals iRights.info, sprach sich ebenfalls gegen weitere Einschränkungen der Privatkopie aus. Er schlug einen Kompromiss vor, der die Privatkopie in Form der Sicherungskopie, auch bei kopiergeschützten Medien vorsieht, sofern man über ein Original verfügt. Der Vertreter der “Initiative Urheberrecht Berlin”, Wolfgang Schimmel, sowie Prof. Dr. Haimo Schack von der Universität Kiel betonten die Notwendigkeit der Lockerung des DRM -Schutz für Privatkopien in einem gewissen Umfang. Da digitale Medien für die Informationsfreiheit immer wichtiger werden, müssen diese auch zugänglich sein.Fazit:
Die Anhörung zur zukünftigen Regelung der Privatkopie war ein wichtiger Schritt auf dem Weg zur Novellierung des Urheberrechts. Kernpunkt der Auseinandersetzung bleibt die Frage, wie man einerseits private Nutzer absichern und vor strafrechtlicher Verfolgung schützen und andererseits die Interessen der Urheber und ihrer Verleger nach Vergütung befriedigen kann. Da das Urheberrecht selbst für Experten nur schwer zu durchschauen ist, bleibt zu hoffen, dass eine möglichst eindeutige Regelung gefunden wird.
Zitat : http://www.e-recht24.de/news/urheberrecht/369.html