Was gibt es Neues im Forum und auf der Seite?
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Author: psychopocke » 06.04.2004, 18:16
Original geschrieben von WiZaRdMal ne ?berlegung: die IP k?nnen die doch nur bekommen, wenn sie selber von uns laden oder an uns hochladen - machen die sich damit nicht genauso strafbar !? Oder ist tats?chlich rechtens ?ber illegale Wege "Beweise" zu beschaffen - ich dachte ich h?tte da mal was von "Formfehler + Freispruch" geh?rt....
Naja, Formfehler ist das nicht. Aber der Rest ist absolut richtig.
Es gibt da bspw. die bekannte Schose, wo BKA-Beamte sich als Maulw?rfe in der NPD eingenistet haben. Dort haben sie sich im Laufe der Zeit nen guten Ruf verschafft, um in einer gewaltigen Klagewelle die NPD-Mitglieder zu packen und die Partei zu verbieten.
Dann ist aber rausgekommen, dass es Polizisten waren, die andere Nazis zur Gesetzlosigkeit angestiftet haben und alles wurde gecancelt.
Das Ende ist dies: Die NPD ist weiterhin legal, obwohl verfassungsfeindlich. Eine grosse Anzahl von rechtsradikalen Straft?tern ist namentlich bekannt und man hat aktenkundig Beweise, wer welche Verbrechen begangen hat. Aber niemand wurde angeklagt.
Des Verfassungsgerichts hat das eben verboten, Beweise zu verwenden, die durch eine Straftat seitens der Beamten erhascht wurden.
Und genau darauf werde ich mich berufen!!! Falls ich irgendwann mal wegen dem Esel gepackt werde, werde ich mich nicht nur gegen die Anklage verteidigen. Parallel werde ich Strafanzeige erstatten und den Verantwortlichen geh?rig die H?lle heiss machen. Ich kenne meine Rechte und ich werde den Hansk?ppen mit Freuden mitteilen, welche das sind, wenn sie denken diese einfach aushebeln zu k?nnen!!!
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psychopocke
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Author: lanator » 07.04.2004, 00:42
Ok, wir sind alle kleine Verbrecher (oder Gro?e) - aber trotzdem laden wir weiter
runter. Einen Schutz gibt es nicht. Ich selbst hatte vor Jahren eine Hausdurchsuchung, hatte allerdings das Gl?ck auf wenig Computergeschickte
Beamte zu stossen. Anzeige kam von Gravenreuth mit Abmahnung und so.
Bin dann allerdings "nur" auf meinen Anwaltskosten sitzen geblieben.
Mal ein kurzer Gesetzesauszug:
Das Angebot von rechtswidrig kopierten MP3-Daten ist ohne Zweifel rechtswidrig. Das gilt nicht nur f?r die rechtswidrige ?bertragung auf andere k?rperliche Tontr?ger, wie z. B. CD-ROM, sondern vor allem auch f?r das Angebot im Internet ?ber eine Web-Seite. Denn, wie schon gesagt, auch die schlichte Abspeicherung auf der Festplatte des Web-Servers stellt eine unzul?ssige Vervielf?ltigung dar.
Die oben genannten Rechteinhaber k?nnen gegen den Anbieter Anspr?che auf Unterlassung und Schadenersatz (? 97 UrhG) sowie ggf. auf Auskunft dar?ber, woher die Kopien kamen und an wen sie weitergegeben wurden (? 101a UrhG), geltend machen. Dar?ber hinaus k?nnen die Verletzten verlangen, da? alle rechtswidrigen Kopien vernichtet werden (? 98 UrhG). Sogar ein Anspruch auf Vernichtung der Vorrichtungen, mit denen die rechtswidrigen Kopien erstellt worden sind (Computer, CD-Brenner usw.), besteht (? 99 UrhG). Inhaber von Unternehmen haften f?r ihre Angestellten (? 100 UrhG).
Au?erdem machen sich die Anbieter nach den ?? 106 ff. UrhG strafbar. Es drohen Geldstrafen oder Freiheitsstrafen bis zu 3 Jahren. Handelt es sich um gewerbliche Angebote von Raubkopien, dann sind Freiheitsstrafen bis zu 5 Jahren m?glich. Gewerblich handelt, wer sich durch das Angebot eine fortlaufende Einnahmequelle von einiger Dauer und einigem Umfang verschaffen will (st?ndige Rechtsprechung). Ob es tats?chlich dazu gekommen ist, ist unerheblich. Es ist auch nicht erforderlich, da? man dazu ein Gewerbe angemeldet hat.
Wer sich MP3-Daten, die rechtswidrig erstellt worden sind, aus dem Internet herunterl?dt, der verh?lt sich ebenfalls rechtswidrig.
Entgegen einer auch von etlichen Rechtsanw?lten im Internet vertretenen Ansicht, ergibt sich das ganz einfach aus der ?berlegung, da? man an rechtswidrig erstellten Kopien keine Rechte erwerben kann.
Demjenigen, der rechtswidrig erstellte Kopien herunterl?dt, sei es auch nur auf seinen eigenen Computer, kommt daher auch nicht das sog. "Privileg des ? 53 UrhG" zugute. Danach darf man zwar einzelne (nach der Rechtsprechung aber immer nur bis zu 7) Vervielf?ltigungsst?cke herstellen und benutzen, wenn dies ausschlie?lich zu privaten Zwecken geschieht. Allerdings setzt dieses Privileg voraus, da? es sich bei der Vorlage f?r die eigenen Kopien um eine rechtm??ig erstellte Kopie gehandelt hat (so die einhellige Meinung in Literatur und Rechtsprechung, vgl. z. B. Schricker, Kommentar zum Urheberrecht, Rn. 13 zu ? 53, St?mer, Online-Recht, 2. Aufl., S. 189 f. - www.stroemer.de).
Dies basiert auf folgenden Grundgedanken des deutschen (Urheber-)Rechts:
Wer keine Rechte hat, wie z. B. ein Raubkopierer, kann auch keine Rechte auf Dritte ?bertragen.
Es gibt im Urheberrecht auch keinen gutgl?ubigen Erwerb von Rechten.
Normalerweise bedeutet ?gutgl?ubiger Erwerb?, da? auch derjenige Rechte wie z. B. Eigentum erwerben kann, der auf das Vorhandensein dieser Rechte beim Ver?u?erer vertraut und daran auch nicht zweifeln mu?, selbst wenn der Ver?u?erer die Rechte gar nicht hat (vgl. ? 932 BGB). Beispiel: Jemand verleiht sein Fahrrad an einen anderen und der verkauft es an einen Dritten; der Dritte kann gem. ? 929 in Verbindung mit ? 932 BGB durch Einigung und ?bergabe des Fahrrades Eigent?mer werden. Etwas anderes gilt nur, wenn der Verk?ufer das Fahrrad gestohlen hat (vgl. ? 935 BGB).
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Author: TreueSeele » 10.04.2004, 15:37
Original geschrieben von -=Nickholder=-Hallo! Nochmal zu Steganos Secure Fileshare. Macht das nicht das Filesharing eh kaputt? Ich habs mal bei Kazaa angewendet, naja, da l?dt dann niemand mehr bei mir runter. Ist das der Sinn des Filesharings? Wohl kaum... Wie ist es denn bei eMule? Konnte das Prog in dem Bereich noch nicht testen, da es anscheinend mit den Mods nicht klarkommt. Oder ich habs nicht gefunden wie man es konfiguriert. Verhindert es schon den Upload beim runterladen eines Files bis zur Vollst?ndigkeit, oder erst wenn das File komplett geladen ist? Ja, wird sind schon alles Verbrecher. Greetz -=Nickholder=-
also da ich von mir sagen kann das ich der erste (glaube ich aus dem Forum) war
der es als vollversion hatte/habe und es intensive nutze mit Emule
muss ich dir sagen das es keinen UP und download behindert,
weil es verschl?sselt die daten beim runterladen, aber man kann erst
darauf zugreifen wenn der Safe offen ist und dann kannst du Emule auch
erst damit nutzen,
sollte der safe geschlossen sein so kann keiner an die daten im Temp und
im Incoming ordner. Also logische schlu? folgerung Steganos ist nur f?r die
sicherheit wenn Emule aus ist. zu dem L?scht es auch alle suhanfragen so
wie sonstige anfragen zu quellen sofern sie nicht extra gespeichert werden.
cya TS
P.S.: sollte kein angriff sein.
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Author: dickesEi » 11.04.2004, 00:08
Ich hab ja nichts pers?nlich gegen euch, ein lieber Haufen , aber Zuchthaus
Beihilfe im Strafrecht
Wegen Beihilfe zu einer Straftat wird bestraft, wer einen anderen zu dessen vors?tzlich begangener rechtswidrigen Tat vors?tzlich Hilfe geleistet hat.
Eine Hilfeleistung in diesem Sinne ist jede F?rderung der Haupttat durch deren physische oder psychische Unterst?tzung, wie z.B. durch das Beschaffen der Tatwaffe, aber auch durch die Weitergabe von Informationen ?ber die M?glichkeiten zum Ausschalten einer Alarmanlage etc.
Der Tatbeitrag des Gehilfen muss die Haupttat erm?glicht, erleichtert oder die vom T?ter begangene Rechtsgutverletzung verst?rkt haben.
Unter bestimmten Voraussetzungen ist auch eine Hilfeleistung durch Unterlassen m?glich.
Der Gehilfe muss den Willen haben, die Tat eines anderen zu f?rdern. Dabei reicht es aus, dass sein Vorstellungsbild die Haupttat im wesentlichen umfasst.
Die Strafe f?r den Gehilfen richtet sich nach der Strafandrohung f?r den T?ter. Voraussetzung ist jedoch, dass die Tat, zu der er Hilfe geleistet hat (und sei es auch nur in Form einer vorbereitenden Handlung), vom T?ter vollendet oder zumindest in das Stadium des Versuchs gelangt ist.
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dickesEi
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Author: Gast » 14.04.2004, 19:53
Original geschrieben von christian
am besten den incoming ordner und sonst noch alles mit stegano verschl?sseln oder so ,oder nich? aber am besten die files nich lange auf platte haben sondern brennen und fertig!!dann kannste sagen haste vom flohmarkt vom t?rken die cd,haha|cool|
Mit der verschl?sselung der Daten ist das so ne Sache, denn meist haben beh?rden nen Masterkey der dein xbit-lange verschl?sselung aushebelt. Sobald so ein Proggi , ala steganos auf dem Markt ist ist es offiziell und unser Helfers haben den passenden Key. Eines von dem ich geh?rt habe ist pgp, da bin ich laut berichten nicht sicher ob es einen Key gibt, die Meinungen laufen da auseinander. Am besten ist nen tool was selbstgestrickt ist und wo es demzuufolge keinen Masterkey gibt. Aber leider hab ich da auch noch nix gefunden. Wer was seri?ses hat, immer her damit, dann wird getestet.
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