Der legale Drogentourismus in die Niederlande könnte bald ein Ende finden.
Nach einem beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) vorgelegten Rechtsgutachten dürfen die niederländischen Gemeinden den Verkauf weicher Drogen in so genannten Coffeeshops auf Ortsansässige beschränken. Das Urteil wird für den kommenden Herbst erwartet. Der EuGH ist dabei nicht an das Gutachten gebunden, er folgt ihnen aber in den meisten Fällen.
In den niederländischen Coffeeshops werden neben kleinen Speisen und Getränken vor allem weiche Drogen wie Haschisch und Marihuana verkauft. Dies ist zwar verboten, die Abgabe von fünf Gramm Cannabis pro Person und Tag wird von den Behörden aber geduldet. Auch unzählige Deutsche nutzen diese Einkaufsmöglichkeit. Die Gemeinde Maastricht war die durch Drogentouristen verursachten Probleme leid und beschloss, dass die örtlichen Coffeeshops nur Niederländer einlassen dürfen. Einen Coffeeshop, der dagegen verstoßen hatte, ließ der Bürgermeister schließen.
Die Klage des Inhabers hat nun kaum noch Aussicht auf Erfolg. Denn Cannabis und andere Suchtstoffe seien keine normalen Waren, erklärte der sogenannte Generalanwalt Yves Bot in seinem Gutachten. Die Vorschriften für den EU-weiten freien Warenverkehr seien daher nicht anwendbar. Auch die Dienstleistungsfreiheit greife nicht, weil der Drogen-Verkauf an Nicht-Niederländer zu einer rechtswidrigen Einfuhr in andere EU-Staaten führen könne.
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