Raubkopien leicht gemacht?
(pk) Wenn am Montag verschiedene Änderungen im deutschen Urheberrecht in Kraft treten, sollen Rechteinhaber künftig einen direkten Auskunftsanspruch gegen Internet-Provider erhalten.
"Das neue Gesetz wird den Plattenfirmen nichts nützen", betonte dagegen der Kölner Rechtsanwalt Christian Solmecke der Kanzlei Wilde & Beuger am Freitag in einer Mitteilung. Der neue Auskunftsanspruch gelte erst bei Vorliegen eines richterlichen Beschlusses und nur dann, wenn die Urheberrechtsverletzung ein gewerbliches Ausmaß erreicht habe. "Gerade das ist bei den Tauschbörsen aber normalerweise nicht der Fall. Hier findet der Tausch von Kinderzimmer zu Kinderzimmer statt", sagte Solmecke, der nach eigenen Angaben über 2.000 Mandanten gegen die Rechteindustrie vertritt.
Hinzu komme das Problem, einen richterlichen Beschluss zu erwirken, bevor die Verbindungsdaten von den Providern gelöscht wurden. Daten, die im Rahmen der Vorratsdatenspeicherung vorgehalten werden, dürfen nicht herausgegeben werden. Als weitere Hürde für die Rechteindustrie nannte der Jurist die Gerichtskosten in Höhe von 200 Euro. Noch sei unklar, ob diese Gebühren pro IP-Adresse oder pro Liste mit mehreren tausend IP-Adressen gezahlt werden müssten. Bei einer Berechnung pro IP-Adresse könnten sich die Abmahnungen schnell als unwirtschaftlich herausstellen. "Mit dem neuen Gesetz wird zumindest eins erreicht: Das Thema Filesharing wird die deutschen Gerichte noch mehrere Jahre auf Trab halten", sagte Solmecke.
Nach Auffassung der Musikverwertungsgesellschaft MCPS-PRS Alliance und des Marktforschers Bigchampagne gehören Raubkopien zu den notwendigen Übeln des Internet-Zeitalters und müssten über kurz oder lang von den Musikkonzernen akzeptiert werden. Die Musikkonzerne dagegen verweisen auf milliardenschwere Einbußen.
Quelle: http://satundkabel.magnus.de/buntes/art ... tigen.html
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