Bewährungsstrafe für von Gravenreuth
Weil er Mandanten in zwei Fällen Geld aus zivilrechtlichen Vergleichen vorenthalten hatte, wurde Abmahnanwalt von Gravenreuth zu elf Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt.
VON MAX HÄGLER
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der macht so weiter wie bisher, aber der Anfang ist gemacht.



