Das höchste italienische Strafgericht hat nach Informationen von AP den Download von Musik, Filmen und Software aus dem Internet für straffrei erklärt, solange nicht beabsichtigt wird, mit diesen Downloads Gewinne zu erzielen.
Mit dieser Entscheidung sollen frühere Entscheidungen gegen 2 Studenten des Turiner Polytechnikums aufgehoben worden sein, die im Jahr 1994 selbst eine Tausch-Netzwerk aufgezogen hatten. Beide waren zuvor zu 1 Jahr Haft verurteilt worden, wobei diese Strafe in der Revision auf 3 Monate gesenkt wurde. Die Urteile wurden durch die neue Entscheidung des Gerichts in Rom aufgehoben.
Doch das betrifft wie gesagt nur den Download der geschützten Werke. Der Upload wird damit nicht legalisiert. Und auch die Umgehung von Kopierschutzmaßnahmen bleibt weiterhin strafbar.
Aber immerhin schweben nun italienische P2P-Nutzer nicht mehr in der Gefahr, für jeden Download in Straf- bzw. nachfolgenden Zivilverfahren zur Kasse gebeten zu werden. Klagen haben nur noch Chancen auf Erfolg, wenn auch der Upload nachweisbar ist, oder wenn die Downloads beispielsweise auf CDs verhökert wurden.