Bei einem Grillunfall haften alle, wenn jemand Spiritus ins Feuer gießt und niemand von den Anwesenden widerspricht.
Das geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Hamm hervor, auf das der Deutsche Anwaltverein in Berlin aufmerksam macht (Az.: 9 U 129/08).
Wer die Gefahr nicht unterbindet, trage die gleiche Schuld.
Schwere Brandverletzungen nach Stichflamme
In dem Fall grillten fünf Jugendliche hinter einem Bahndamm.
Der erste Schuss Spiritus, den die Jugendlichen gemeinsam besorgt hatten, zeigte keine Wirkung.
Nach dem zweiten loderte eine Stichflamme auf.
Der Griller ließ die Flasche erschrocken zu Boden fallen, auf die Jacke eines anderen Jungen gelangte Spiritus.
Sie fing Feuer, und der Junge erlitt schwere Brandverletzungen.
Haftpflicht will Teil der Kosten vom Opfer zurück
Die Haftpflichtversicherung des Grillers verlangte nun einen Teil der Kosten von dem verletzten Jungen zurück - und das Gericht entschied, er müsse für ein Achtel der Kosten aufkommen, erläuterte der Anwaltverein.
Denn die Jugendlichen hätten gemeinsam beschlossen, das Feuer mit Spiritus zu beschleunigen.
Der Verletzte hatte nach dem ersten Schuss Spiritus zwar noch sinngemäß gesagt, es würde reichen.
Um nicht haften zu müssen, hätte er den Worten aber Taten folgen lassen müssen - er hätte eingreifen und die Gefahr abwenden müssen.
Finger weg von Alkohol, Spiritus oder Benzin
Feuerwehren warnen grundsätzlich vor "Anzündhilfen" wie Spiritus, Alkohol, Lampenöl oder Benzin.
Diese flüssigen Brennstoffe eignen sich generell nicht zum Grillen - durch die Verdunstung entstehen hochexplosive, brennbare Gas-Luft-Gemisch-Wolken, die bis zu drei Meter Durchmesser haben können.
Dabei können Verpuffungen oder Stichflammen entstehen.
Durch Flammenrückschlag kann sogar der gesamte Brennstoffbehälter in der Hand explodieren.
Die Folge: schwerste Brandverletzungen.
Handelsübliche Kohleanzünder mit Prüfzeichen kaufen
Deshalb sollten zum Grillen nur handelsübliche Kohleanzünder verwendet werden, empfiehlt die Feuerwehr.
Beim Kauf sollte darüber hinaus auf das Prüfzeichen geachtet werden. Aufschriften wie "geprüft", "entspricht DIN..." oder "Für Camping" ließen nicht zwangsläufig einen Rückschluss auf die Sicherheit zu.
Die Feuerwehr empfiehlt daher Anzündhilfen, die von einer anerkannten Prüfstelle getestet wurden.
Dazu gehören nach DIN EN 1860-3 geprüfte Grillanzündhilfen mit DIN-CERTCO Zeichen.
QuelleStatistik: Verfasst Author: xanadu — 04.05.2010, 17:56
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