Der britische Telekommunikationskonzern bietet in Deutschland Internetverbindungen und IP-Services für Unternehmen an. Der Konzern sah es nicht ein, zusätzliche Speichersysteme anschaffen zu müssen, ohne dass die Kosten von der Bundesregierung erstattet werden.
Dem gaben die Richter laut einem Bericht des 'Handelsblatts' recht. "Das Gericht hat sehr deutlich gemacht, dass der Bund die Industrie nicht grenzenlos für hoheitliche Aufgaben im Bereich der Terrorbekämpfung in Anspruch nehmen kann", sagte Felix Müller, Regulierungschef von BT, gegenüber der Zeitung.
Die anfallende Datenmenge ist immerhin nicht unerheblich. Die Provider müssen laut der aktuell gültigen Regelung speichern, wer mit wem zu welcher Zeit per Telefon, Handy, E-Mail oder andere Internet-Dienste kommuniziert und welche Webseiten besucht.
Im nächsten Schritt muss sich nun das Bundesverfassungsgericht mit dem Fall beschäftigen. Eine Entscheidung kann sich hier noch bis zu zwei Jahre hinziehen. Das Gericht befasst sich parallel mit zahlreichen weiteren Klagen, in denen Kläger wegen der Einschränkung von Grundrechten gegen die Vorratsdatenspeicherung vorgehen.
Das aktuelle Berliner Urteil gilt vorerst nur für die BT. Andere Provider und Telekommunikationsanbieter können angesichts der erfolgreichen Klage selbst vor das Verwaltungsgericht ziehen.
Quelle: http://winfuture.de/news,43089.html
.Statistik: Verfasst Author: xanadu — 21.10.2008, 19:14
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