In dem Verfahren ging es um den Newsletter der "taz" den der Freiherr abonnieren wollte. Um das Abo abzuschließen sollte von Gravenreuth auf eine Bestätigungs-eMail antworten.
Dieser sah sich dadurch in seinen Persönlichkeitsrechten beeinträchtigt und mahnte daraufhin die "taz" ab.
Die hierfür entstandenen Kosten von 600 Euro stellte er der Zeitung in Rechnung.
Ein Gericht entschied nun, dass die von Gravenreuth erwirkte einstweilige Verfügung gegen die "taz" bestandslos sei.
Quelle: http://www.golem.de/0808/61898.html
.Statistik: Verfasst Author: xanadu — 22.08.2008, 20:12
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