Strict Standards: Non-static method phpbb_feed_factory::init() should not be called statically in /www/htdocs/w00bacd2/darkmule/forum/feed.php on line 66 [phpBB Debug] PHP Warning: in file [ROOT]/feed.php on line 173: Cannot modify header information - headers already sent by (output started at [ROOT]/feed.php:66) [phpBB Debug] PHP Warning: in file [ROOT]/feed.php on line 174: Cannot modify header information - headers already sent by (output started at [ROOT]/feed.php:66) DarkMuleSaugen ist geil!2008-05-01T20:41:16+01:00https://darkmule.de/feed.php?f=8&t=237012008-05-01T20:41:16+01:002008-05-01T20:41:16+01:00https://darkmule.de/viewtopic.php?t=23701&p=238670#p238670
Aber es gibt genug L0ser, die einmal in der Chip gelesen haben, dass der Emule ein total toller Filesharing Client ist und dann wird das bei google nunmal eingegeben. Und die erste Suchantwort ist nunmal Werbung. Aber ein Chipleser weiss sowas ja auchnicht..
]]>2008-04-19T18:54:59+01:002008-04-19T18:54:59+01:00https://darkmule.de/viewtopic.php?t=23701&p=238554#p238554Statistik: Verfasst Author: lanator — 19.04.2008, 19:54
]]>2008-04-19T11:02:42+01:002008-04-19T11:02:42+01:00https://darkmule.de/viewtopic.php?t=23701&p=238538#p238538Statistik: Verfasst Author: Gast — 19.04.2008, 12:02
]]>2008-04-19T01:11:26+01:002008-04-19T01:11:26+01:00https://darkmule.de/viewtopic.php?t=23701&p=238537#p238537Nutzer der Tauschbörse eMule müssen derzeit Verbraucherschützern zufolge aufpassen, dass sie nicht ungewollt ein Abo abschließen. Genau das sei zuletzt "nicht wenigen" Nutzern beim Versuch passiert, sich die kostenlose eMule-Software herunterzuladen, teilt die Verbraucherzentrale Sachsen in Leipzig mit. Dabei wurden die Nutzer zuletzt auf eine Seite geleitet, bei der unter der Überschrift "Jetzt anmelden und eMule downloaden" Angaben zur Person gemacht werden müssen. Zwar steht rechts neben der Eingabemaske der Hinweis, dass der Nutzer vom Folgetag an ein Abo zum Monatspreis von acht Euro und mit zwei Jahren Laufzeit abschließt - bei einem anderen Anbieter als eMule. Doch diese "überrumpelnde Verlinkung" auf eine "Internetabofalle" werde oft übersehen, so die Verbraucherschützer.
Sie raten Nutzern, die sich ungewollt gebunden haben, Zahlungsaufforderungen mit der Begründung zurückzuweisen, auf diese Weise sei kein Vertrag zustande gekommen. Zudem sollten sie ein Urteil des Landgerichts Darmstadt anführen (Az.: 9 O 257/07). Dabei war das vergleichbare Vorgehen eines weiteren Anbieters als irreführend und wettbewerbswidrig befunden worden.