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DarkMule Saugen ist geil! 2008-04-15T21:08:41+01:00 https://darkmule.de/feed.php?f=8&t=23692 2008-04-15T21:08:41+01:00 2008-04-15T21:05:56+01:00 https://darkmule.de/viewtopic.php?t=23692&p=238513#p238513 <![CDATA[Online-Durchsuchungen]]>

Nach monatelangem Ringen bringt die Bundesregierung das BKA-Gesetz und die darin enthaltene Regelung zur Online-Durchsuchung privater Computer auf den Weg. Nach Abschluss der Ressortabstimmung werde der Gesetzentwurf über erweiterte Befugnisse des Bundeskriminalamts (BKA) nun an die Länder geschickt, sagte der Sprecher des Bundesinnenministeriums, Stefan Paris. Vor der Sommerpause könne er dem Kabinett vorgelegt werden.

Die Ressorts von Justizministerin Brigitte Zypries (SPD) und Innenminister Wolfgang Schäuble (CDU) haben sich demnach geeinigt. Nach Angaben des Innenministeriums einigten sich Schäuble und Zypries nun darauf, dass die Überwachung privater Computer nicht durch Manipulation der Rechner vor Ort ermöglicht werden darf.

Vorgesehen sei nun, dass zur Online-Durchsuchung die entsprechende Wohnung vorher nicht betreten werden müsse, um ein entsprechendes Programm auf dem Computer zu installieren, sagte Paris. Dies war der letzte Streitpunkt zwischen SPD und Union. Sicherheitsexperten der Union hatten sich dafür ausgesprochen, dem BKA die Möglichkeit eines direkten Zugriffs auf die Computer zu geben. Die SPD hielt dieses heimliche Eindringen in Wohnungen jedoch für grundgesetzwidrig und verwies auf die Unverletztlichkeit der Wohnung. Das BKA geht davon aus, dass es nach einer Gesetzesregelung rund zehn Fällen von Online-Durchsuchungen pro Jahr in Deutschland geben wird.

Das Bundesverfassungsgericht hatte Ende Februar ein Urteil zu dem Thema gefällt und Online-Durchsuchungen an hohe rechtliche Hürden geknüpft. Das heimliche Ausspähen der Computerfestplatte sei nur zulässig, „wenn tatsächliche Anhaltspunkte einer konkreten Gefahr für ein überragend wichtiges Rechtsgut bestehen“, hieß es in einem Urteil.

Es ging in dem Urteil um eine entsprechende Befugnis des nordrhein-westfälischen Verfassungsschutzes. Dieses verletzte nach Ansicht des Gerichts das Grundgesetz und ist damit nichtig. Der Erste Senat gab den Verfassungsbeschwerden einer Online-Journalistin, eines Mitglieds der Partei Die Linke und dreier Rechtsanwälte statt, darunter der FDP-Politiker Gerhart Baum.

Die Online-Durchsuchung ist Teil des Gesetzentwurfes über die Befugnisse des Bundeskriminalamtes (BKA). Demnach soll das BKA künftig die Aufgabe der Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus wahrnehmen, wenn eine länderübergreifende Gefahr vorliegt oder die Zuständigkeit einer Landespolizei nicht festgestellt werden kann. Das BKA soll dabei präventiv tätig werden können und die Möglichkeit bekommen, von sich aus aktiv zu werden. Bisher musste das BKA darauf warten, dass eine Länderpolizei um Amtshilfe ersucht.

Grüne und Linke kritisieren den Plan der Regierung. Grünen-Chefin Claudia Roth erklärte, das Vorhaben sei „Gift für den Rechtsstaat“. Der Abgeordnete der Linksfraktion, Jan Korte, warnte, die Regierung riskiere die Durchsetzung eines Gesetzes, das womöglich nicht verfassungskonform sei.

Der Linke-Abgeordnete Jan Korte monierte: „Das BKA-Gesetz macht private Computer zu leichter Beute für die Überwachungsbehörde. Es will den großen Lauschangriff wieder einführen, und es tastet zahlreiche Grundrechte an.“ Es sei unverständlich, warum die Regierung „im Schweinsgalopp ein derart kritisches Gesetz durchdrücken will, statt sich Zeit zu lassen für eine intensive Prüfung, wie und ob ein solches Gesetz mit den Grundrechten vereinbar sein kann“.


Quelle: http://www.welt.de

was meint ihr dazu, also ich finde es teilweise schon wieder verwirrend, aber dazu leben wir ja in einem "Rechtsstaat".

mal schauen wie es wirklich aussieht, wenn der Entwurf mal fertig ist

Statistik: Verfasst Author: knoll3 — 15.04.2008, 22:05


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