Strict Standards: Non-static method phpbb_feed_factory::init() should not be called statically in /www/htdocs/w00bacd2/darkmule/forum/feed.php on line 66
[phpBB Debug] PHP Warning: in file [ROOT]/feed.php on line 173: Cannot modify header information - headers already sent by (output started at [ROOT]/feed.php:66)
[phpBB Debug] PHP Warning: in file [ROOT]/feed.php on line 174: Cannot modify header information - headers already sent by (output started at [ROOT]/feed.php:66)
DarkMule Saugen ist geil! 2008-04-07T15:56:16+01:00 https://darkmule.de/feed.php?f=8&t=23668 2008-04-07T15:56:16+01:00 2008-04-07T15:56:16+01:00 https://darkmule.de/viewtopic.php?t=23668&p=238448#p238448 <![CDATA[Logistep-Anwältin erhält in Frankreich Berufsverbot !]]> Leider nur im falschen Land :-)

Statistik: Verfasst Author: Marcel — 07.04.2008, 16:56


]]>
2008-04-06T22:43:17+01:00 2008-04-06T22:43:17+01:00 https://darkmule.de/viewtopic.php?t=23668&p=238445#p238445 <![CDATA[Logistep-Anwältin erhält in Frankreich Berufsverbot !]]>
Frau Martin hatte hunderttausende Abmahnungen an Personen geschickt, die angeblich das Spiel "Call of Juarez" über ein P2P-Netzwerk heruntergeladen haben. Darin forderte sie als Vertreterin von Logitech im Namen des Rechteinhabers Techland die Zahlung von 400 Euro Abmahngebühr. Die Disziplinarinstanz der Pariser Anwaltskammer bemängelte nun die Wortwahl der Logistep-Anwältin: "Mit der Entscheidung, aggressive Methoden nachzuahmen, um Zahlungen zu erzwingen, hat [sie] auch gegen den Codex verstoßen, der klärt, dass ein Anwalt eine Situation oder die Ernsthaftigkeit einer Lage nicht verfälschend darstellen darf".

In den Schreiben hatte es unter anderem geheißen, dass es bei einer Zahlungsverweigerung zum Prozess kommen werde. Für den Fall einer Prozessniederlage drohe den Angeschriebenen eine Übernahme der beiderseitigen Gerichtskosten in Höhe von "hunderttausenden Euro". Die Wortwahl erinnert stark an Abmahnungen der in Großbritannien ebenfalls für Logistep tätigen Anwaltskanzlei Davenport Lyons. Daneben bemängelte die Disziplinarkammer auch, dass die eingehenden Zahlungen der Abgemahnten auf ein Privatkonto flossen und Frau Martin keine Informationen darüber herausgeben wollte, in wie vielen Fällen dies schon der Fall gewesen ist.

Der Fall ist nicht der erste Skandal um den Schweizer Anbieter Logistep. Schon zweimal musste das Unternehmen dieses Jahr Datensammlungen einstellen, weil sie von Gerichten als illegal eingestuft wurden: In Italien wie in der heimatlichen Schweiz stolperte man dabei vor allem über Datenschutzbestimmungen, da mit der "File Sharing Monitor" Software des Unternehmens zahlreiche private Daten der ausgespähten Peer-to-Peer-Nutzer gesammelt werden.

Ein Vorgehen, das nicht nur unter Filesharern auf wenig Gegenliebe stößt: Elizabeth Martin wurde von ihren eigenen Anwalts-Kollegen angezeigt. (Autor: Simon Columbus)


Quelle: www.gulli.com/news

Statistik: Verfasst Author: xanadu — 06.04.2008, 23:43


]]>