Also alles wie bisher?
Auch wenn die Verhandlungen zwischen RapidShare und der GEMA nicht beendet sind und die Berufung noch aussteht, scheint eine Durchsetzung des Urteils momentan nicht beabsichtigt. Das schätzt auch Christian Solmecke, Rechtsanwalt bei der Kanzlei Wilde & Beuger, so ein: "Auch wenn das Gericht anderer Meinung ist: Meines Erachtens ist es Rapidshare nicht möglich, seine Inhalte auf Urheberrechtsverletzungen zu kontrollieren."
Statistik: Verfasst Author: Gast — 11.02.2008, 18:30
Statistik: Verfasst Author: xanadu — 10.02.2008, 22:07