Statistik: Verfasst Author: leo — 01.10.2005, 09:50
Statistik: Verfasst Author: freddy999 — 01.10.2005, 06:48
Statistik: Verfasst Author: lanator — 30.09.2005, 23:18
Statistik: Verfasst Author: freddy999 — 30.09.2005, 23:12
Statistik: Verfasst Author: Gast — 30.09.2005, 21:02
Statistik: Verfasst Author: lanator — 30.09.2005, 18:39
[H3]Bankgeheimnis l?uft aus: Datensch?tzer schl?gt Alarm[/H3]
Ab dem 1. April 2005 k?nnen nicht nur Finanzbeh?rden, sondern auch eine Vielzahl weiterer Beh?rden Zugriff auf die Bankdaten der B?rger erhalten. Nach Auffassung des Bundesbeauftragten f?r den Datenschutz, Peter Schaar, muss dabei insbesondere die Transparenz des Verfahrens beachtet werden. Dies bedeutet, dass die Betroffenen m?glichst fr?hzeitig ?ber einen Zugriff auf ihre Kontostammdaten informiert werden. Der Zugriff erfolgt ohne Anfangsverdacht und ohne richterliche Erlaubnis.
Bei Abfragen, die zu keiner weiteren ?berpr?fung f?hren, ist bisher nicht vorgesehen, dass die Betroffenen dar?ber informiert werden. Dies hat nach Meinung des Datensch?tzers zur Konsequenz, dass die Rechtsschutzgarantie des Grundgesetzes verletzt wird. Die B?rger h?tten aber einen substanziellen Anspruch auf eine tats?chlich wirksame gerichtliche Kontrolle.
Die Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der L?nder fordert, diese Regelungen mit dem Ziel zu ?berarbeiten, das Recht auf informationelle Selbstbestimmung zu gew?hrleisten. Insbesondere das verfassungsrechtliche Gebot der Normenklarheit und die Transparenz des Verfahrens m?ssen beachtet werden.
Die Neuregelung erlaubt einen Zugriff auf Bankdaten, die von den Kreditinstituten bereits seit April 2003 zur Aufdeckung illegaler Finanztransaktionen vor allem zur Terrorismusbek?mpfung nach Paragraf 24c des Kreditwesengesetzes vorgehalten werden m?ssen. Dabei handelt es sich um die Kontenstammdaten der Bankkunden und Angaben zu Verf?gungsberechtigten wie etwa Name, Geburtsdatum oder Kontonummer. Mit der neuen Regelung einher geht bereits eine von den Datenschutzbeauftragten des Bundes und der L?nder im Gesetzgebungsverfahren Ende 2003 kritisierte Zweck?nderung der Verwendung der von den Kreditinstituten vorzuhaltenden Daten.
Nunmehr sollen neben Finanzbeh?rden auch andere Beh?rden, z.B. die zahlreichen Stellen der Sozialleistungstr?ger, Auskunft erhalten, wenn die anfragende Beh?rde ein Gesetz anwendet, das "an Begriffe des Einkommensteuergesetzes" ankn?pft und eigene Ermittlungen dieser Beh?rde ihrer Versicherung nach nicht zum Ziel gef?hrt haben oder keinen Erfolg versprechen. Welche Beh?rden dies sein sollen, geht aus dem Gesetz nicht eindeutig hervor.
Da das Einkommensteuerrecht eine Vielzahl von "Begriffen" verwendet (neben den Begriffen "Einkommen" und "Eink?nfte" etwa auch "Wohnung", "Kindergeld", "Arbeitnehmer"), ist wegen fehlender Begriffsbestimmungen nicht abschlie?end bestimmbar, welche Beh?rden die Auskunftsersuchen stellen d?rfen.
Von der Tatsache des Datenabrufs erfahren Kreditinstitute und Betroffene zun?chst nichts. Die Betroffenen erhalten hiervon allenfalls bei einer Diskrepanz zwischen ihren Angaben (z.B. anl?sslich Steuererkl?rung, Baf?G-Antrag) und den Ergebnissen der Kontenabfragen Kenntnis, nicht jedoch bei einer Best?tigung ihrer Angaben durch die Kontenabfragen.
Die Auskunft erstreckt sich zwar nicht auf die Kontost?nde; auf Grund der durch den Abruf erlangten Erkenntnisse k?nnen jedoch in einem zweiten Schritt weitere ?berpr?fungen, dann auch im Hinblick auf die Guthaben direkt beim Kreditinstitut erfolgen.
Dass Betroffene von Abfragen, die zu keiner weiteren ?berpr?fung f?hren, nichts erfahren, widerspricht nach Meinung der Datensch?tzer dem verfassungsrechtlichen Transparenzgebot. Danach sind sie von der Speicherung und ?ber die Identit?t der verantwortlichen Stelle sowie ?ber die Zweckbestimmungen der Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung zu unterrichten
Statistik: Verfasst Author: Gast — 30.09.2005, 18:16