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18Leute geschnappt!

Was gibt es Neues im Forum und auf der Seite?

Moderator: Team

UNREAD_POSTAuthor: DarkLord » 05.04.2004, 23:32

dann haste mal dusel gehabt w?rde ich mal sagen,ok die suchten ja auch was anderes :D

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UNREAD_POSTAuthor: psygnosis » 06.04.2004, 06:53

Also ich denk mal, die Meisten die hochgenommen werden haben irgendwas "illegales" gemacht, wie die Filme verkauft oder andere Sachen.
Solang man sich die Filme runterl?dt und bei sich zuhause anschaut ist die Gefahr relativ gering. Es soll ja immer wieder so Idioten geben, die ihre Sachen bei Ebay verkaufen. Da kann ich nur sagen selber schuld.

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UNREAD_POSTAuthor: YaWn » 06.04.2004, 11:51

also ich habe noch nie solche erfahrungen gemacht! weder ich noch meine kumpels! meie klasse ist ne reine "saugerklasse" *g ! niemand wurde bisher erwischt oder ermahnt!

YaWn
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UNREAD_POSTAuthor: DART/-/ VAD3R » 06.04.2004, 12:31

damit wir alle ger?stet sind :D

Was tun bei einer Hausdurchsuchung ? Page 1
Harry Dutch's Sicherheits Seiten
Copyright by Mindmaniac
Layout by Harry Dutch <hdutch@cobweb.nl>
Die verwendung dieses textes zu kommerziellen zwecken, einschl. der
weitergabe auf shareware CD's ist untersagt.
Dezember 2000
Was tun bei einer Hausdurchsuchung ?
D i e H a u s d u r c h s u c h u n g
oder- Was tue ich, wenn der Vater Staat mich besuchen will
by Mindmaniac / 1997
written for THC Magazine #4
\\\ Was lange waehrt wird endlich gut. Die Rache ist suess. ///
Eine praktische und theoretische Kurzanleitung fuer den smarten und aufgeklaerten
User ueber die Vorbereitung und erfolgreiches Durchstehen von Hausdurchsuchungen
- bestehend aus:
Teil I - Theorie und Praxis der Hausdurchsuchung
Teil II - Praeventivmassnahmen
Teil III - Kurze Zusammenfassung fuer Notfaelle
Teil IV - Literaturliste
Anmerkung:
Da ich selbst kein Jurist bin, wird dieser Artikel nach dem Fertigstellen auf seine
juristische Richtigkeit von einem echten Juristen ueberprueft - trotzdem kann fuer
die gemachten Angaben keine Garantie uebernommen werden.
Alle Angaben nach bestem Wissen und Gewissen und im Einklang mit dem
geltenden Recht. Juristischer Geltungsbereich: BRD / 1997
IM NOTFALL LIES DIE KURZE ZUSAMMENFASSUNG
AM ENDE DIESES ARTIKELS
Teil I - Theorie und Praxis der Hausdurchsuchung
In Zeiten wachsender Staatswillkuer, arroganten und skrupellosen Umgangs der
Staatsorgane und seiner willigen Vollstrecker mit ihren Buergern, habe ich mich
entschlossen diesen Guide zu schreiben. Wie das Schicksal so will, habe ich mich
aus aktuellem Anlass mit der Materie beschaeftigt, da einige meiner engsten
Kumpane einer ueberraschenden Hausdurchsuchung ins Auge schauen mussten.
Leider ist selten etwas unvorbereitetes auch erfolgreich, deswegen ging so manche
Durchsuchung fuer den Delinquenten unvorteilhafter aus, als es haette sein
muessen.
http://www.hdutch.cobweb.nl/security/hausdurch.htm 13:54:57 22.01.2002
Was tun bei einer Hausdurchsuchung ? Page 2
Werter Leser, beachte bitte auch, dass dieser Text nicht geschrieben wurde um
das Begehen von Straftaten zu foerdern. Du weisst was du tust. Dieser Text soll
dir einfach helfen, dich vor Uebergriffen des Staates auf deine unveraeusserlichen
Menschenrechte, zu schuetzen und zu wehren. Lasst uns also keine Zeit verlieren...
Zuerst ein wenig Theorie:
Wir leben in einem s.g. Rechtsstaat, das heisst erstens, dass wir in einem Staat leben.
Leben in einem Staat bedeutet dass jeder seiner Buerger ein wenig Freiheit in
Sicherheit eintauscht. Die Freiheit des Buergers wird durch Gesetze begrenzt,
andererseits bekommt jeder auch ein grosses Stueck an Sicherheit -sein Leben und
Besitztum wird durch den Staat garantiert, so dass er, in der Regel, ein sicheres
Leben fuehren kann, ohne um sein Leben und seine Habe zu fuerchten. Zweitens
bedeutet Rechtsstaat, dass das Verhaeltnis von Freiheit und Sicherheit nicht
willkuerlich sondern durch das Recht festgelegt wird. Das bedeutet, dass keine
Staatsgewalt im Widerspruch zum schriftlich festgelegtem Gesetz handeln darf.
Dass dies nicht immer so ist, liegt auf der Hand, aber bevor du dich dagegen
wehren kannst, musst du erst erkennen wo gueltiges Recht ueberschritten wurde
- hier gilt Wissen ist Macht. Fuer Juristen unter euch, uns wird hier am meisten
das Grundgesetz (Art. 13) und die Strafprozessordung (StPO, Par. 110)
interessieren.
Wie ich oben schrieb, garantiert der Staat per Gesetz jedem Buerger Sicherheit
zu. Wenn sich also jemand (eine Privatperson oder eine Firma) in seinen Rechten
verletzt meint (Diebstahl, Erschleichen von Dienstleistungen, Sachbeschaedigung,
Verletzung des Copyrights), hat er das Recht den vermeintlichen Verursacher bei
der Polizei, oder der Staatsanwaltschaft anzuzeigen; wenn der Verursacher nicht
bekannt ist, kann Anzeige gegen unbekannt gestellt werden.
Jetzt kommt der Staat zum Zug, er kann ein Ermittlungsverfahren (EV) einleiten
oder auch nicht. Damit wir schneller vorankommen, nehmen wir an ein
Ermittlungsverfahren ist eingeleitet worden. Das EV hat zum Zweck hinreichende
Beweise zu finden, um eine Anklage vor Gericht zu erheben, denn ohne einen
Schuldspruch des Richters kann der tatsaechliche Verursacher nicht zur
Verantwortung gezogen werden (auch hier Prinzip des Rechtsstaats).
Waehrend des EV hat der Staat (Polizei, Kripo) eine ganze Palette an Mitteln um
den oder die Verursacher zu finden und/oder zu ueberfuehren. Er kann abhoeren,
beschatten, verdeckte Ermittler einsetzen oder auch eine Hausdurchsuchung beim
vermeintlichen Verdaechtigen oder einem seiner vermeintlichen Komplizen
anordnen. Da sind wir also endlich beim interessanten Teil angelangt.
Wann sind in einem EV genug Beweise/Hinweise gefunden wurden, dass einer
Hausdurchsuchung stattgegeben wird?
Leider, leider: Sehr sehr schnell. Schon wenn einer bei einer Vernehmung sagt,
dass er gehoert hat dass jemand mal mit dem aktuellen Fall irgendwie zu tun
hatte kann das schon fuer einen Hausdurchsuchungsbefehl reichen.
Es gibt auch Faelle, in denen einfach eine aufgeschriebene Telefonnummer, die
Zusammenhangslos bei einer Hausdurchsuchung gefunden wurde schon zu einem
Besuch der Kripo gefuehrt haben.
http://www.hdutch.cobweb.nl/security/hausdurch.htm 13:54:57 22.01.2002
Was tun bei einer Hausdurchsuchung ? Page 3
Grundsaetzlich: Schon der kleinste, nichtigste Anhaltspunkt kann von den Beamten
dem Richter so vorgefuehrt werden, dass er den Wisch ausstellt!
Also wiegt euch nicht in Sicherheit - es kann jeden immer treffen!
In besonders krassen Faellen, wo der Verfassungschutz z.B. linke Buchlaeden
oberserviert hatte wurden Menschen dann geziehlt observiert und abgehoert (und
spaeter Durchsucht selbstverstaendlich) die auch nur 2x dort haben Blicken lassen.
Die Hausdurchsuchung (im weiteren mit HD abgekuerzt) hat zum Ziel Beweise
oder Indizien fuer die Aufklaerung einer Straftat und eine evtl. folgende Anklage
zu finden. Ihr Ziel ist es nicht den Buerger einzuschuechtern, deswegen gilt im
Falle einer HD:
K E I N E P A N I K !
Eine Hausdurchsuchung ist nichts Schlimmes, sondern nur die Erfuellung deiner
buergerlichen Pflichten. Mit Schreien (deine Mutter), Toben, Bruellen und mit
aggressivem wie ohnmaechtigem Verhalten machst du es nur den Polizeibeamten
(meistens in zivil) schwer, ihrer langweiligen Routinearbeit nachzukommen,
beeindrucken kannst du sie damit nicht, sie werden ihren Job trotzdem tun.
Jetzt gilt es klaren Verstand zu bewahren und keine unnoetigen Fehler zu machen,
am besten wenn du deine Familie im voraus aufgeklaert hast, dazu aber spaeter.
Hinzu kommt, dass du dich gegen eine rechtmaessige HD nicht wehren kannst,
sondern du musst sie erdulden, es sei denn du bist John Rambo.. ;)
Eine Hausdurchsuchung an sich ist eine Verletzung deines grundgesetzlich
garantierten Rechts auf Privatsphaere (GG Art.13, Abs. 1, Wortlaut: "Die Wohnung
ist unverletzlich.", die Polizei darf also auf keinen Fall nach Gutduenken deine
Wohnung betreten, wenn die Beamten das unrechtmaessig tun wuerden, wuerden
sie sich selbst des Hausfriedensbruchs strafbar machen.
Da jeder Eingriff in ein Grundrecht nur durch den Richter erfolgen darf, muss jede
HD erst durch einen Richter angeordnet werden. Er stellt den Hausdurchsuchungsbefehl
(HDB) aus, der der Polizei die Befugnis gibt entsprechend aufgezaehlte
Lokalitaeten (Zimmer, ganze Wohnung, Garage, Dachboden, Fahrzeug, Haus) nach
Beweisen zu durchsuchen.
Eine Ausnahme, die s.g. "Gefahr im Verzuge", tritt ein, wenn der Umweg ueber den
Richter einen nicht wiedergutzumachenden Zeitverlust fuer die Strafverfolgung
bedeuten wuerde, sei es, dass ein Gefangener in deine Wohnung fluechtet oder in
deiner Wohnung vermutete Beweise schon wenige Stunden spaeter beiseite geschafft
sein koennten - in diesem Fall darf die Polizei ohne Durchsuchungsbefehl handeln
(wohlgemerkt, es handelt sich um eine Ausnahme, die gut begruendet werden muss).
Aber auch der Durchsuchungsbefehl ist kein Persilschein fuer die Polizeibeamten,
sie sind an strenge Bestimmungen gebunden, z.B. nachts sind Durchsuchungen
verboten! Die Nachtzeit ist wie folgend definiert:
1. April - 30. September : 21:00 - 4:00 und
1. Oktober - 31. Maerz : 21:00 - 6:00.
Startseite Security Startseite Seite 2 >
http://www.hdutch.cobweb.nl/security/hausdurch.htm 13:54:57 22.01.2002
Was tun bei einer Hausdurchsuchung ? Page 4
Natuerlich gilt auch hier die Ausnahme fuer "Gefahr im Verzuge".
Wenn also die Staatsgewalt an der Tuer klingelt (meistens gegen 9-11 Uhr
morgens), fragst du cool (der Hausherr) nach dem Hausdurchsuchungsbefehl. Wenn
sie einen haben, LIEST DU IHN DIR GENAU DURCH, die Beamten warten
waehrenddessen VOR der Tuer. Aus der Lektuere erfaehrst du welche Raeume
durchsucht werden duerfen, und welchen Zweck die Durchsuchung hat. So kannst
du waehrend der Durchsuchung KONTROLLIEREN ob sich die Beamten an die
ihnen durch den Richter uebertragenen Befugnisse halten. Du hast das Recht alles
fuer dich zu protokollieren, auch wenn es nur fuer dich ist, ist es manchmal hilfreich.
Wenn die Polizei wider Erwarten keinen schriftlichen HDB hat (bei "Gefahr im
Verzug", hast du das Recht zu erfahren welcher Tat du verdaechtigt wirst und zu
welchem Zweck die HD stattfinden soll.
AUF KEINEN FALL DARFST DU DEINE MUENDLICHE
ZUSTIMMUNG ZUR DURCHSUCHUNG GEBEN !
Wenn du das tust dann hast du, als freier Buerger, dich mit dem Eingriff in dein
Grunderecht einverstanden erklaert, und die Beamten haben sich aller Formalien
elegant entledigt, obwohl sie keinen HDB hatten.
Wenn du also keinen Durchsuchungsbefehl praesentiert bekommst musst du
LAUT UND DEUTLICH DER DURCHSUCHUNG WIDERSPRECHEN.
Falle nicht auf die Masche herein: "Sie haben doch nichts dagegen, dass wir uns
etwas im Haus umsehen?"; oder Aehnliches.
Wenn die Beamten trotzdem eine HD durchfuehren wollen, so muessen sie das
gegen deinen Willen tun, das kann sich spaeter als ein Vorteil fuer dich erweisen.
Das ist auch ein Punkt wo du auch deine Wohngemeinschaft aufklaeren solltest
- fuer den Fall, dass du nicht daheim bist. Wie du siehst, kannst du bereits hier eine
potentielle Durchsuchung abblocken. Du solltest, wie die Staatsgewalt auch, bei
allem hoeflich aber entschieden bleiben. :-)
Ein paar Worte zum Sonderfall, dass nicht die Polizei sondern z.B.: das BAPT
(Bundesamt fuer Post und Telekommunikation) wegen nicht zugelassener
Sendeanlagen (Scanner, Amateurfunk, Ueberschreiten der Sendekraft bei CB-Funk,
Brenner, Betreiben von Packet-Radio auf anderen Kanaelen als vorgesehen) zu
Besuch kommt. Du musst sie nicht in die Wohnung lassen! Sage ihnen, dass du
keine solchen Anlagen betreibst, sie werden dann gehen. Wenn du sie allerdings
hereinlaesst, und sie finden betriebsbereite Amateurfunkanlagen, fuer die du
keine Lizenz hast, nehmen sie es mit, und du siehst es nie mehr wieder.
Naechster Schritt, was duerfen die Beamten waehrend der HD mit deiner Wohnung
anstellen? Grundsaetzlich duerfen sie nur das was im HDB steht, insbesondere nur
aufgezaehlte Raeumlichkeiten durchsuchen. Aufraeumen muessen sie allerdings
nicht, sie duerfen aber keine Sachen beschaedigen. Du hast das Recht bei jeder
Unklarheit nachzufragen und die Beamten, an den durch den Richter gestellten
Rahmen, zu erinnern, davon solltest du bei Bedarf Gebrauch machen (was stand im
HDB, vs. was tun die Beamten?)! Lass dich nicht voreilig entmuendigen.
Vor allem hast du das Recht, eine (oder mehr) durch dich bestimmte Person(en),
als Zeugen bei der Durchsuchung hinzuzuziehen, z.B.: einen Nachbarn. Wenn kein
Staatsanwalt bei der HD dabei ist (normal), dann muss ein Zeuge dabei sein. Oft
http://www.hdutch.cobweb.nl/security/hausdurch.htm 13:54:57 22.01.2002
Was tun bei einer Hausdurchsuchung ? Page 5
machen sich es die Bullen einfach, und benennen einen Mitarbeiter als Zeugen.
Seltsamerweise durchsucht er aber ebenfalls - was man sich nicht bieten lassen
sollte. Fragt wer bei der Durchsuchung als Zeuge hinzugezogen ist, und dann
schreitet ein wenn er sich beteiligt! Wenn sie einer wenig sind brauchen sie
laenger und es kostet sie mehr Nerven - was dazu fuehrt das sie die Lust
verlieren und nicht alles oder nicht so gruendlich durchsuchen (Praxiserfahrung ;-)
Weiter sind deine Freiheitsrechte waehrend der Durchsuchung NICHT
eingeschraenkt, d.h. du darfst dich in der Wohnung FREI bewegen und
telefonieren, z.B.: deinen Anwalt oder Freund anrufen.
Die Kripo sagt gerne "Bitte setzen sie sich hier hin und verhalten sie sich
ruhig" damit man im Auge der Beamten bleibt und nicht heimlich etwas beseitigen
kann und sie nicht stoert - wehre dich dagegen, beziehe dich auf die StPO!
Zettel und Notizen
Die Beamten duerfen zwar alle Gegenstaende und Schriftstuecke in der Wohnung
sichten aber keine Schriftstuecke lesen (Schutz der Privatsphaere). Sollten
sie das widerrechtlich doch tun, sagst du einfach "Entsprechend des Paragraphen
110 der Strafprozessordung verbiete ich Ihnen alle gefundenen Schriftsteucke zu
lesen." Nur der Staatsanwalt darf sie lesen und auswerten. Vorsicht, wenn du die
Beamten nicht selbst auf dieses Verbot hinweist, werden sie spaeter sagen du
waerest stillschweigend mit ihrer Handhabe einverstanden. Beachte hier, dass die
meisten Staatsanwaelte weit weniger Verstaendnis von computer-relevantem
Material (Passwoerter, Dialups, CCs, PBXen, Notizen, sensitive Daten, 0130
Nummern) haben als inzwischen eintrainierte Durchsuchungsbeamte.
Lass sie keine Sortierarbeit fuer den Staatsanwalt - und zu deinem Nachteil -
machen! Schliesslich kannst du darauf bestehen, dass alle Papiere in deinem
Beisein versiegelt werden (empfehlenswert) - es hat zudem den Vorteil, dass
du beim Brechen des Siegels vom Staatsanwalt selbst anwesend sein musst,
was hilft die Auswertung der Durchsuchung zu verzoegern.
Das Durchsuchungsprotokoll
Im Falle, dass die Durchsuchungsbeamten keinen HDB hatten, darfst du nach der
Durchsuchung eine schriftliche Mitteilung, die den Grund und die verdaechtige
Straftat enthaelt, verlangen.
Neben dieser wird auf jeden Fall ein Protokoll mit allen Daten (Personalien, Zeit,
Liste beschlagnahmter Gegenstaende) erstellt. Die Beamten verlangen meistens
spaeter deine Unterschrift darunter - dazu bist du aber gesetzlich NICHT
verpflichtet, am besten laesst du es sein, ein Nachteil kann dir aus der Weigerung
nicht gemacht werden. Auf jeden Fall hast du das Recht das Schriftstueck sorgfaeltig
durchzulesen, und eine Erklaerung nach allem zu verlangen, was du nicht auf Anhieb
verstehst.
SEHR WICHTIG: Auf dem Protokollblatt werden an einigen Stellen Kreuze
gemacht, die aussagen, ob der Hausherr mit der HD einverstanden war oder nicht,
und ob die mitgenommenen Gegenstaende "freiwillig herausgegeben" wurden oder
http://www.hdutch.cobweb.nl/security/hausdurch.htm 13:54:57 22.01.2002
Was tun bei einer Hausdurchsuchung ? Page 6
erst "beschlagnahmt" werden mussten.
ACHTE DARAUF, dass die Kreuze bei NICHT EINVERSTANDEN und
NICHT FREIWILLIG stehen! Das ist deine groesste Chance die beschlagnahmten
Computer/Hardware/Disks jemals wiederzubekommen! Wichtig ist vor allem
aufzupassen was der leitende Beamte sagt! Es wird auf jeden Fall bei der
Ueberreichung des Zettels zum Unterschreiben der Satz kommen "Machen Sie hier
ein Kreuz und unterschreiben Sie da." - falle nicht darauf herein!
Im allgemein beim Umgang mit der Staatsgewalt, also auch hier gilt, alles was du
den Polizeibeamten erlaubst, ob freiwillig oder aus deiner eingeschuechterten
Lage heraus und angesichts der geballten Staatsmacht, braucht keiner Rechtfertigung
der Polizeibeamten, also auch keiner nachtraeglichen richterlichen Ueberpruefung.
Falsches Zuvorkommen ist hier fehl am Platze und bringt dir keinerlei Vorteile!
Um nochmal zu unterstreichen, wenn die Durchsuchung ohne Durchsuchungsbefehl
stattfindet wirst du sogar ausdruecklich gefragt, ob du mit der Mitnahme
(Sicherstellung) der Gegenstaende einverstanden bist - DIES MUSST DU
UNBEDINGT VERNEINEN. Diese Haltung solltest du waehrend der gesamten
Durchsuchung beibehalten, um keine Missinterpretationen deines (nonverbalen)
Verhaltens zuzulassen!
Was die evtl. mitgenommenen Gegenstaende angeht, bestehe darauf, dass alles auf
der Liste genauestens und differenziert beschrieben ist! Um direkt aus einem
Rechtsberater zu zitieren: "Der Betroffene hat KEINE Veranlassung, den
Polizeibeamten die Muehe zu ersparen, die einzelnen Gegenstaende und den Fundort
in der Wohnung so exakt wie moeglich zu beschreiben." Das ist nicht immer einfach
aber ich ermutige dich dazu, das Gesetz ist hier eindeutig auf deiner Seite.
Deine widersprechende Haltung ist, wie ich sagte, die EINZIGE Chance ueberhaupt
deine Hardware in annehmbarer (unter 6 Monaten) zurueckzubekommen.
Dies geht so:
wenn du widersprochen hast, muss von der Polizei innerhalb von drei Tagen eine
Bestaetigung beim zustaendigen Amtsrichter eingeholt werden (egal ob ein HDB
vorhanden war oder nicht). Der Richter wird also die Gruende fuer die bereits
erfolgte HD ueberpruefen, sollten sie nicht ausreichend gewesen sein, muss die
Polizei dir alles herausgeben. Damit nichts in Vergessenheit geraet, kannst du
dich direkt an den zustaendigen Amtsrichter wenden und eine "richterliche
Entscheidung ueber die Rechtmaessigkeit der Beschlagnahme" beantragen.
Ausnahme bei Postsendungen auf der Post, sie sind fuer die Polizei tabu,
beschlagnahmt werden duerfen sie nur vom Richter und bei Gefahr im Verzug nur
vom Staatsanwalt.

so gibts noch fragen ;)

Ich leih eh keine aus (die kommen immer verkratzt zur?ck!)... ;-)
genau so ist es :D :D
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UNREAD_POSTAuthor: Phil » 06.04.2004, 13:43

K?nnte man nich irgendwie ?ber Darkmule und Eselfilme herrausfinden wer da alles so downloadet?
Oder geht das nich?
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UNREAD_POSTAuthor: VEGETA » 06.04.2004, 14:00

Original geschrieben von [ M4tRiX ]
K?nnte man nich irgendwie ?ber Darkmule und Eselfilme herrausfinden wer da alles so downloadet?
Oder geht das nich?
Meinst du jetzt P2P-Link Anbieter? Wie Saugstube & Co?

Klar kann man das herausfinden.
Den wenn du eine WebSite besuchst (egal welche) wird irgendwo auf dem Server deine IP-Adresse mit gespeichert.
(Nur ist das kein eindeutiger Beweis. Du kannst ja Websiten besuchen ohne dann etwas zu downloaden (Wei?t schon wie ich es meine))
Das alleine reicht also nicht. Die m?ssen schon etwas in der Hand haben.

Nur z. B. beim Muli sieht man wer da downloadet. (Da kann man leute auf frischer Tat schnapen)
Da hast du die IP u. damit hat man den Standort usw.
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Bild[/align]
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UNREAD_POSTAuthor: Phil » 06.04.2004, 14:09

aso!
Danke f?r deinen Hinweis VEGETA!
|thx|
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UNREAD_POSTAuthor: sancho » 06.04.2004, 15:00

ja die Telekom hatt ja auch 850.000 ips und logs rausgeben m?ssen also bekommen einige beschuch


mann sieht ja auch wie die links seiten zu machen
und borads dran sind man weis ja nie ob nicht schon hier welche von der polizei .......aber hir is ja sauber ..... drin sind siehe nrw

also gehts wieter auf irc und ftp und videotek wie vor 10 jahren
leihen und brennen oder ? wo kann mann noch saugen

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UNREAD_POSTAuthor: Darkmin » 06.04.2004, 15:13

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UNREAD_POSTAuthor: WiZaRd » 06.04.2004, 15:19

Ist eine feine Sache, hilft jedoch nix dagegen, dass die IPs gescannt werden...


Mal ne ?berlegung: die IP k?nnen die doch nur bekommen, wenn sie selber von uns laden oder an uns hochladen - machen die sich damit nicht genauso strafbar !? Oder ist tats?chlich rechtens ?ber illegale Wege "Beweise" zu beschaffen - ich dachte ich h?tte da mal was von "Formfehler + Freispruch" geh?rt.... ;D
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... 9 von 10 Stimmen im meinem Kopf sagen ich bin nicht verrückt... - die 10te summt die Melodie von TETRIS
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UNREAD_POSTAuthor: Phil » 06.04.2004, 16:19

Jo!
Entweder wir laden von ihnen hoch oder sie laden von uns runter,oder sie Hacken?
Aber alle drei arten sind nicht erlaubt!
Vondemher!
Au?er sie haben eine Erlaubniss!
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UNREAD_POSTAuthor: Kennydog » 06.04.2004, 16:22

@ Wizard,
im Prinzip hast du ja Recht, die Volkloretruppe Gr?n-Weiss begeht dann auch eine ?Straftat? ...
Aber unsere Gesetzesh?ter haben ja wie immer SONDERRECHTE.... mehr Rechte als der Ottonormalb?rger - dies ist n?tig, um eine Straftat zu verhindern bzw. zu verfolgen.

Sehe es doch mal so, es w?re ja seitens der Polizei auch eine Straftat, in ein Haus einzudringen - also Einbruch, um beispielsweise einen Rauschgiftring aufzudecken. Ebenso d?rfte z. B. die Autobahnpolizei keinem Raser mehr folgen, wenn dieser die zul?ssige H?chstgeschwindigkeit ?berschreitet etc.

Also, so haben wir nicht wirklich viel Chancen....

Greetz Kennydog

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UNREAD_POSTAuthor: WiZaRd » 06.04.2004, 16:36

Ich erinnere mich an einen M?rder der freigelassen werden musste weil die Polizei ihm die Rechte nicht komplett vorgelesen hat |au|
Auch war mal ein Fall bekannt bei dem jmd. das Auto gestohlen wurde mit GPS-Handy - als er die Polizei bat, einfach das Handy anzupeilen meinten die, das d?rften sie nicht, da dies ein Eingriff in die Privatsph?re (des Diebs?) sei |au|

Bei dem Fall mit dem Rauschgiftring handelt es sich um organisierte Kriminelle - bei dem Fall mit dem Autobahnraser ist das 1) eine absolute Ausnahme (andere Polizisten m?ssten Strafe zahlen) und 2) eine Handlung "im Affekt" wenn ich mal so sagen kann....

Aber klar - FileSharing ist popul?r, die MI ist m?chtig; da steckt Geld dahinter ;D

Habt ihr evtl. auch gelesen, dass die CDU (=Complete Dork Union) das Vorgehen gegen Tauschb?rsen-User unterst?tzt ?
Imho ist das eine Kriminalisierung von Privatpersonen und absoluter Unsinn; die MI wird dadurch nicht mehr Geld verdienen. Ich werde jetzt (wegen CCC) auch keine CDs mehr kaufen - Null, nada, niente - die bekommen keinen einzigen Euro mehr von mir.
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UNREAD_POSTAuthor: DarkLord » 06.04.2004, 16:36

@kennydog
sonderrechte,jein
auch die staatsdiener d?rfen nicht alles machen das w?re anschaffen von beweisen auf illegaler weise ist wie eine hausdurchsuchung ohne durchsuchungs-befehl!
und das mit dem rauschgiftring das muss sogar vom staatsanwalt abgesegnet werden und davor werden die dealer ja auch tagelang observiert wenn nicht sogar ein kripo-beamter eingeschleust wird also m?ssen schon hieb und stichfeste beweise vorliegen!
das kann man nicht mit filesharen vergleichen!

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UNREAD_POSTAuthor: VEGETA » 06.04.2004, 16:44

Habt ihr evtl. auch gelesen, dass die CDU (=Complete Dork Union) das Vorgehen gegen Tauschb?rsen-User unterst?tzt ?
Das ist der Grund warum ich gar nicht mehr w?hlen gehe. Egal ob das nun die CDU, SPD oder sonstiges ist. Die haben alle das gleiche Urteil was Filesharing angeht.

Nur warum k?mmern die sich nicht um die wichtigen Sachen? Wie Arbeitslosigkeit, die allgemeine Wirtschaftslage?
Es gibt halt wichtigere Dinge welche die Politiker tun sollten.
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UNREAD_POSTAuthor: WiZaRd » 06.04.2004, 16:48

Genau das frage ich mich auch.... am besten alle beim n?chsten mal die "Partei der Nichtw?hler" oder die "Anarchistische Pogo-Partei Deutschlands" w?hlen |lol|

Nein im Ernst ich versteh das nicht; warum bitte k?mmert sich die Regierung um so eine "Lapalie" statt mal im Land f?r Ordnung zu sorgen ? Welche Vorteile sollten wir davon haben ? Wollen die sich wieder mit Amerika gutstellen oder sind sie einfach nur zu FEIGE sich dem m?chtigen und ach-so-tollen Amerika in den Weg zu stellen ?
Sie h?tten eine klasse Chance sich bei der (vorwiegend jungen) Bev?lkerung beliebt zu machen und noch dazu hat eigentlich Kanada ja schon den Weg geebnet.....
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... 9 von 10 Stimmen im meinem Kopf sagen ich bin nicht verrückt... - die 10te summt die Melodie von TETRIS
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UNREAD_POSTAuthor: DarkLord » 06.04.2004, 16:49

@vegeta,
das problem ist wenn du nicht w?hlen gehst kriegt die st?rkste partei automatisch deine stimme,ist ja das miese daran|au|
da w?rde ich eher mein stimmzettel ung?ltig machen :D
die politiker die plaudern eh ?ber unn?tze sachen|au| ,was die an kohle aus dem fenster werfen arghhh ich muss aufh?ren,krieg die krise|au| :D

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UNREAD_POSTAuthor: Phil » 06.04.2004, 17:09

Hey Leude,jetzt seid ihr ganz von meiner Frage abgewichen!
Scheiss auf Politiker,wir haben ein gr??eres Problem!

Wie kann man sich vor Bullen sch?tzen?
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UNREAD_POSTAuthor: Kennydog » 06.04.2004, 17:11

@ all:

Ok, vielleicht war das nicht unbedingt ein ?Glanzbeispiel? von mir, aber was ich damit ausdr?cken wollte ist:
Das du als Ottonormalverbraucher eigentlich nur ein Sklave bist, mit nicht allzuvielen Rechten. OK, deklariertes Recht im BGB usw., aber dann kommt so ein besch.... Politiker und was passiert... der hat ??berrechte?.... Von wegen vor dem Gesetz sind alle gleich. Ich habe hier schon Pferde kotzen sehen....

Die Regierung k?mmert sich auch nur deswegen, da sie hinter der ganzen Sache nat?rlich nur Kohle riecht.... Wieviele Politiker sitzen im Aufsichtsrat gr?sserer Unternehmen und kassieren dort auch noch kr?ftig??? Mich w?rde es nicht wundern, wenn die im Musikgesch?ft auch noch ihre Finger drinnen h?tten und selbst dort noch kr?ftig abkassieren und somit um Ihre Zusatzeink?nfte bangen....

Ach Leute ich sage euch, besch?ftigt sich man tiefer mit diesem Scheiss, k?nnte man wirklich durchdrehen... , um nicht zu sagen zum M?rder werden.....

In diesem Sinne

Greetz

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UNREAD_POSTAuthor: WiZaRd » 06.04.2004, 17:26

@[ M4tRiX ]:
Nix mehr saugen ;D

@Kennydog:
Ich als Student wei? genau was du meinst - wenn ich allein an die drohenden (verfassungswidrigen) Studiengeb?hren denke!
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