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Neue Geschäftsbedingungen: Vorsicht bei Banküberweisungen ab

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Neue Geschäftsbedingungen: Vorsicht bei Banküberweisungen ab

UNREAD_POSTAuthor: xanadu » 05.10.2009, 00:58

04.10.2009

Das ändert sich für Bankkunden

(RP) Die Kreditinstitute geben sich zum 31. Oktober neue Geschäftsbedingungen. Überweisungen werden dann nach Eingang bei der Bank unwiderrufbar.
Bei Schäden durch Kartenverlust müssen Kunden bis zu 150 Euro selbst tragen.

Damit der Zahlungsverkehr in Europa schneller und einfacher funktioniert, schreibt die Europäische Union den Banken vor, neue Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) zu verfassen.
Wir fassen zusammen, was sich ab 31. Oktober für Bankkunden ändert.

Was ändert sich bei gestohlenen oder verlorenen EC-Karten?
Wer künftig seine EC-Karte verliert, der muss, wenn ein Fremder mit der Karte Geld abhebt, bis zu 150 Euro des Schadens selbst tragen.
Darauf weist die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hin.
Bislang war dieser Selbstbehalt auf zehn Prozent der Schadensumme begrenzt.
Sperrt der Kunde die Karte rechtzeitig, kommt auch künftig die Bank für die Schäden auf, die nach der Sperrung entstehen, wie der Bundesverband deutscher Banken erklärt.
Einige Banken wollen auf den Selbstbehalt verzichten.
Wer grob fahrlässig handelt, also zum Beispiel seine Geheimnummer auf die Karte schreibt, haftet weiter unbegrenzt.

Können Kunden irrtümliche Überweisungen künftig noch zurückrufen oder noch aufhalten?
Wer einen Beleg bei seiner Bank in den Briefkasten wirft oder am Computer oder Terminal auf den Überweisungsknopf drückt, ist sein Geld erst mal los.
Ein Rückruf ist nicht mehr möglich.
Wer es sich dennoch anders überlegt, ist nach Auskunft von Stephanie Pallasch (Stiftung Warentest) auf die Kulanz der Bank angewiesen.

Kann das Geld bei einer Überweisung zum falschen Konto verloren gehen?
Der Empfängername ist bei Überweisungen künftig nur noch Schall und Rauch.
Maßgeblich sind dann allein die Kontonummer und die jeweilige Bankleitzahl.
Der Vergleich von Name und Nummer entfällt.
Wer einen Dreher in der Kontonummer fabriziert, schickt sein Geld möglicherweise an einen falschen Empfänger, zumindest wenn es die andere Kontonummer auch gibt.

"Das ist für die deutschen Kunden sicher eine Verschlechterung", meint Lars Hofer vom Bankenverband in Berlin.
Kunden sollten sorgfältiger ihre Überweisungen auf Zahlendreher prüfen, rät der Experte.

Werden Überweisungen ins Ausland künftig einfacher?
Zahlungen innerhalb der Europäischen Union werden ab 31. Oktober schneller.
"Die EU-Richtlinie schreibt vor, dass das Geld binnen drei Arbeitstagen beim Empfänger sein muss.
Das gilt auch zwischen zwei EU-Staaten", sagt Hofer.
Ab dem 1. Januar 2012 müssen elektronische Überweisungen sogar in einem Tag ausgeführt werden, papierhafte Überweisungen binnen zwei Tagen.

Wie teuer werden Auslandsüberweisungen?
Ein Ärgernis bei Auslandsüberweisungen fällt künftig weg: Gebühren dürfen nicht mehr ohne ausdrückliche Genehmigung abgezogen werden.
So ist sichergestellt, dass der Betrag auch in voller Höhe beim Empfänger ankommt.
Die Gebührenhöhe selbst ist allerdings nicht vorgeschrieben.

Welche Neuerungen gibt es bei Lastschriften?
Ab dem 1. November dieses Jahres sind sogenannte Sepa-Lastschriften möglich – benannt nach der "Single Euro Payments Area", also dem einheitlichen europäischen Zahlungsraum.
Für diese Lastschriften gelten laut Stephanie Pallasch von der Stiftung Warentest andere Rückholfristen:
Bis zu acht Wochen nach der Abbuchung kann der Kontoinhaber das Geld zurückfordern.

Beim klassischen Lastschriftverfahren gilt eine Frist von sechs Wochen, allerdings ab dem Rechnungsabschluss, der meist zum Quartalsende erfolgt.
Für die meisten Kunden wird sich zunächst nichts verändern.
Erst ab dem 1. November 2011 müssen die Kreditinstitute ihr Lastschriftverfahren umgestellt haben.
Quelle: RP


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