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Avatare im Netz können kostspielige Folgen haben !

UNREAD_POSTVerfasst: 17.03.2008, 02:59
Author: xanadu
Durch Avatare, Erkennungsbildern im Internet, kann es zu kostspieligen Verstößen gegen den Urheberschutz kommen.
Sascha Kremer, ein auf Urheberrechtsfragen spezialisierter Anwalt erklärte der Netzeitung, dass es keine Rolle spiele, ob ein solcher Avatar in einem zugänglichen oder geschlossenen Forum verwendet werden würde.
Zwar bestehe keine Auskunftspflicht seitens des Forenbetreibers zu der Identität des Verwenders, aber eine Abmahnung koste 500 Euro.
Es würde Anzeige erstattet, so dass die Staatsanwaltschaft eingreifen müsste und somit wäre der Forenbetreiber wiederum auskunftspflichtig.



Bild

UNREAD_POSTVerfasst: 17.03.2008, 11:56
Author: lanator
Oh Gott, bald wirst du verklagt wenn du deinen eigenen Namen benutzt.

UNREAD_POSTVerfasst: 17.03.2008, 14:47
Author: Marcel
Ja diese dauerndern Urheberechtsverletzungen wegen jeder Kleinigkeit gehen mir tierisch auf den Sack |au| . Irgendwo hörts ja auf.
Bei der Musikindustrie ist klar...ich glaube mal gelesen zu haben das die da selbst schon bei der Kasette auf die Barikaden gegangen sind. Das jetzt aber jeder Wurschtel auf den Zug aufspringt muss nun wirklich nicht sein.

UNREAD_POSTVerfasst: 17.03.2008, 15:30
Author: DnG
Omg, du hast das Windows-Symbol ohne Copyright in deiner Sig, Marcel |tock|

UNREAD_POSTVerfasst: 17.03.2008, 16:01
Author: Marcel
Verklag mich doch :-)