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BKA-Präsident: "Online-Durchsuchung ist kein Hacking&qu

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BKA-Präsident: "Online-Durchsuchung ist kein Hacking&qu

UNREAD_POSTAuthor: Ingo_000 » 26.03.2007, 22:39

Jörg Ziercke rechtfertigt den "Bundestrojaner"
Im Interview mit der "Tageszeitung" hat sich BKA-Präsident Jörg Ziercke dafür ausgesprochen, private Computer über das Internet zu durchsuchen. Die dafür notwendigen Maßnahmen würden keine Sicherheitslücken ausnutzen und seien unter anderem zur Terrorbekämpfung notwendig.

"Eine polizeiliche Online-Durchsuchung ist kein Hacking" sagte Ziercke im Gespräch mit der taz. Es sei nicht geplant, auf breiter Front Sicherheitslücken auszunutzen, wie dies Hacker tun würden. Vielmehr würde das Verfahren nur gegen vermeintliche Straftäter gezielt eingesetzt: "Die Online-Durchsuchung ist dagegen ein polizeiliches Werkzeug, das im Einzelfall gegen tatverdächtige Schwerstkriminelle zum Einsatz kommen kann - kontrolliert und hochprofessionell." Zu den technischen Einzelheiten des auch als "Bundestrojaner" bezeichneten Prozederes wollte sich Ziercke nicht äußern.

Der BKA-Chef stellte jedoch die dringende Notwendigkeit solcher Maßnahmen heraus, da bei Verdächtigen inzwischen, so Ziercke, "Kryptierungsprogramme" zum Einsatz kämen, die sich kaum knacken ließen. Deshalb müsse man die Daten vor der Verschlüsselung auf dem Rechner des Verdächtigen einsehen können.

Eine physische Hausdurchsuchung reicht laut Ziercke allein nicht aus: "Offene Maßnahmen sind auch wenig geeignet bei der Bekämpfung von Netzwerken des Terrorismus und der Organisierten Kriminalität. Eine Beschlagnahme würde die noch unerkannten Täter des Netzwerks warnen." Zudem würden manche Informationen gezielt auf Webserver ausgelagert und die Wege dieser Daten ließen sich an einem beschlagnahmten Rechner nicht immer nachvollziehen, meinte der BKA-Präsident.

Den vielfach befürchteten Eingriff in die Privatspähre von Internet-Benutzern sieht Jörg Ziercke so nicht kommen. Es sei geplant, dass man durch den Einsatz von nicht näher bezeichneten "Schlüsselbegriffen" private Daten gar nicht einsehe. Zudem soll die Online-Durchsuchung wie auch eine Hausdurchsuchung durch einen Richter genehmigt werden müssen.

Quelle : golem.de
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