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UNREAD_POSTVerfasst: 17.06.2004, 18:39
Author: WiZaRd
Ein 17-j?hriger aus ?sterreich ist den Disney Pictures und Universal Studios aufgefallen, da er gesaugte DVD-Filme bei Online-Auktionen f?r ein paar Euro angeboten hatte.
Bei einer Durchsuchung der Wohnung haben die Beamten dann 200 DVDs sicher gestellt. Der junge Mann hat somit gegen das Urheberrecht versto?en und sich strafbar gemacht. Die Weitergabe von DVDs ist, auch unentgeltlich, nicht erlaubt.


Warum ich das ?berhaupt poste ist, dass in der Begr?ndung zur Strafbarkeit nur angef?hrt wird, dass er die DVDs weitergegeben hat bzw. dies tun wollte, jedoch kein Wort dar?ber, dass er die ja gesaugt hat.

UNREAD_POSTVerfasst: 17.06.2004, 18:57
Author: VEGETA
|error|
Da muss man ganz klar sagen, "selber schuld".
Wer die Files weitergibt bzw. sogar weiterverkauft, muss damit rechnen

UNREAD_POSTVerfasst: 17.06.2004, 18:58
Author: WiZaRd
|lol| ja is klar - soviel Bl?dheit auf einmal geh?rt gestraft :D
Aber mir gings eben nur drum, was nicht im Artikel steht ;)

UNREAD_POSTVerfasst: 17.06.2004, 19:03
Author: lanator
?ber Kazaa, Grokster, Emule oder andere Internet-Tauschb?ren Musik, Computerprogramme oder Spiele zum Download anzubieten (Filesharing), ist generell nicht verboten. Das Herunterladen und vor allem das Bereitstellen von urheberrechtlich gesch?tzten Werken (Musik, Filme, Software, Literatur etc.) ist aber verboten. Eine Privatkopie von Dateien oder Musikst?cken zu erstellen, wenn diese aus einer offentsichtlich rechtwidrigen Quelle heruntergeladen wurden, ist demnach ebenfalls verboten. Die Film- und Musikindustrie wird mit Klagen wohl in erster Linie gegen die Tauschb?rsen an sich vorgehen und gegen Nutzer, die diese Dateien zum Download anbieten.

UNREAD_POSTVerfasst: 17.06.2004, 19:48
Author: DocMabuse
leute also weiter verkaufen is scheisse ab er weiter geben an freunde is doch ok oder was meint ihr ?? naja auch an gute freunde die mann vertrauen kann :o

und ich glaube der upload und download ist illegal aber wie ich immer sage "illegal ist egal" ^^ naja und verlaufen is wirklich dumm da wird mann doch sofort gepackt :-)

mfgDr.Mabuse

UNREAD_POSTVerfasst: 17.06.2004, 19:53
Author: Pathfinder
Original geschrieben von lanator



?ber Internet-Tauschb?ren Musik, Computerprogramme oder Spiele zum Download anzubieten (Filesharing), ist generell nicht verboten.
Das Herunterladen und vor allem das Bereitstellen von urheberrechtlich gesch?tzten Werken (Musik, Filme, Software, Literatur etc.) ist aber verboten.


Was ist denn der Unterschied zwischen bereitstellen und anbieten? Ich sehe keinen!
Also ist an deiner Aussage ein Widerspruch enthalten!!
Oder ich habe es falsch verstanden. Kl?rt mich auf....

@Mabuse: Ja wenn ich mich verlaufe, finde ich es toll, wenn mich einer am Arm packt und mir den richtigen Weg zeigt :D

UNREAD_POSTVerfasst: 17.06.2004, 20:06
Author: DART/-/ VAD3R
also entweder war der typ so stralle, dass er gedacht hat es ist erlaubt (gerippte bzw. runtergeladene) filme zu verschachern, oder der war so dreist und hat gedacht die erwischen ihn schon nicht.........

wie dem auch sei, wer so sachen verkauft hat es verdient.........
8-|

UNREAD_POSTVerfasst: 17.06.2004, 20:21
Author: WiZaRd
@Pathfinder:
Der Unterschied besteht vor dem Gesetz - du darfst runterladen, jedoch durch den Upload machst du dich strafbar, denn du hast keinerlei Rechte an den Files und darfst sie daher nicht weitergeben.

UNREAD_POSTVerfasst: 17.06.2004, 20:25
Author: lanator
@Pathfinder

das ist kein Widerspruch von mir, das ist Gesetz !
Wizzard hat?s ja schon erkl?rt.|thx|

UNREAD_POSTVerfasst: 17.06.2004, 20:25
Author: Pathfinder
@WiZaRd: Bereitstellen und Anbieten folgen f?r mich aufs selbe hinaus....Wenn ich z.B. ein Film zum DL bereitstelle, lasse ich Leute uppen. Oder wenn ich z.B. ein Film anbiete, lasse ich Leute ebenfalls uppen.....
Aber egal....Back to topic......

UNREAD_POSTVerfasst: 17.06.2004, 22:53
Author: Xenon
Original geschrieben von Dr.Mabuse

leute also weiter verkaufen is scheisse ab er weiter geben an freunde is doch ok oder was meint ihr ?? naja auch an gute freunde die mann vertrauen kann :o



so sehe ich das auch |sub|

UNREAD_POSTVerfasst: 18.06.2004, 14:36
Author: dickesEi
Wie siehts damit aus:


Viele europ?ische L?nder, unter anderem k?rzlich auch Deutschland, haben das Urhebergesetz dahingehend modifiziert, dass auch das Herunterladen verboten ist und straf- sowie zivilrechtliche Konsequenzen ausl?st.

UNREAD_POSTVerfasst: 18.06.2004, 15:17
Author: Arnold
@dickesEi
woher ist diese info:-o

Wie siehts damit aus:

Zitat Viele europ?ische L?nder, unter anderem k?rzlich auch Deutschland, haben das Urhebergesetz dahingehend modifiziert, dass auch das Herunterladen verboten ist und straf- sowie zivilrechtliche Konsequenzen ausl?st.

UNREAD_POSTVerfasst: 18.06.2004, 16:58
Author: dickesEi
Ich wei? die Quelle jetzt nicht mehr, auf jeden Fall ging es um die Diskussion ob man nicht auch in ?sterreich ein h?rteres Urheberrechtsgesetz einf?hren sollte.

UNREAD_POSTVerfasst: 18.06.2004, 17:10
Author: lanator
Die Quelle ist :
http://derstandard.at/?id=1444188

Im Zuge des neuen Urheberrechtsgesetzes, m?chte der Bundesrat das Herunterladen von gesch?tzten Inhalten aus dem Internet unter Strafe stellen. Davon w?ren dann auch P2P Tauschb?rsen, wie beispielsweise KaZaA oder eMule betroffen. Momentan ist das Herunterladen gesch?tzter Titel erlaubt, nur das Anbieten ist verboten.

Wenn sich der Bundesrat im Vermittlungsausschuss gegen den Bundestag durchsetzen kann, bedeutet das wahrscheinlich das Aus f?r P2P Tauschb?rsen in Deutschland. Zuk?nftig soll es nur erlaubt sein sich Kopien f?r den privaten Gebrauch zu machen, aber auch nur dann, wenn kein Kopierschutz umgangen werden muss.

Noch ist dies ein Entwurf !

UNREAD_POSTVerfasst: 18.06.2004, 22:19
Author: megakeule
Original geschrieben von WiZaRd

Warum ich das ?berhaupt poste ist, dass in der Begr?ndung zur Strafbarkeit nur angef?hrt wird, dass er die DVDs weitergegeben hat bzw. dies tun wollte, jedoch kein Wort dar?ber, dass er die ja gesaugt hat.


Das weitergeben ist hehlerei, schwerer zu bestrafen und eine Straftat.
Wahrscheinlich haben sie den rest ausser acht gelassen; kenne den kompletten artikel ja nicht, aber da wird bestimmt ein seitenhieb auf die p2p zu finden sein..