Verfasst: 26.01.2006, 14:51
T-Online darf Verbindungsdaten nicht speichern
von MarkusP f?r WinFuture.de
Wie das Landesgericht Darmstadt am heutigen Mittwoch entschied, darf der Internet-Provider T-Online nicht mehr alle Verbindungsdaten seiner Internetkunden mit dem Tarif "dsl flat" speichern. Das Urteil ist rechtsg?ltig, eine Revision wurde nicht zugelassen.
Verboten wurde der Telekom-Tochter unter anderem bei Internetverbindungen das Volumen der ?bertragenen Daten zu speichern. Au?erdem muss T-Online all jene Daten umgehend l?schen, welche eine Verbindung zwischen der zugeteilten IP-Adresse und dem Nutzer herstellen.
Dem Gericht zur Folge, sind diese Daten f?r das Erstellen der Rechnung nicht erforderlich. Das Urteil wurde von Datensch?tzern mit Freude aufgenommen.
Quelle
von MarkusP f?r WinFuture.de
Wie das Landesgericht Darmstadt am heutigen Mittwoch entschied, darf der Internet-Provider T-Online nicht mehr alle Verbindungsdaten seiner Internetkunden mit dem Tarif "dsl flat" speichern. Das Urteil ist rechtsg?ltig, eine Revision wurde nicht zugelassen.
Verboten wurde der Telekom-Tochter unter anderem bei Internetverbindungen das Volumen der ?bertragenen Daten zu speichern. Au?erdem muss T-Online all jene Daten umgehend l?schen, welche eine Verbindung zwischen der zugeteilten IP-Adresse und dem Nutzer herstellen.
Dem Gericht zur Folge, sind diese Daten f?r das Erstellen der Rechnung nicht erforderlich. Das Urteil wurde von Datensch?tzern mit Freude aufgenommen.
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