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wie sicher ist das sharen??

Hier wird den Newbis geholfen. Keine Frage ist hier zu dumm. :-) Bitte vorher das FAQ lesen!

Moderator: Team

UNREAD_POSTAuthor: Gast » 07.12.2003, 21:49

widda mal komm ich mit meinen tollen fragn!!!
wie sicher ist des filesharing???
wie leicht kommt jemand an meine daten ran und wie schnell k?nnte ich von der bullerei gecheckt werdn??
mfg
-m3-

Gast
 
Status: Offline

UNREAD_POSTAuthor: Gast » 07.12.2003, 21:51

Original geschrieben von -m3morix-

widda mal komm ich mit meinen tollen fragn!!!
wie sicher ist des filesharing???
wie leicht kommt jemand an meine daten ran und wie schnell k?nnte ich von der bullerei gecheckt werdn??
mfg
-m3-


Geh in ein Kaufhaus. Ist sicherer.

Wie sicher ist Autodiebstahl? Kommt halt auf den Umstand an *g*

Hast aber recht. Ist ne Scheiss-Frage.

Gast
 
Status: Offline

UNREAD_POSTAuthor: Gast » 12.12.2003, 13:34

Hi@all


Da kannst ein bissel lesen :D



Was ist noch legal?


1.Unautorisierter Upload und Download sind k?nftig strafbar

Code:

Das Ablegen einer MP3-Datei auf einem fremden Internet-Server ist eine weitere Vervielf?ltigung (Kopie).


Das Ende der Tauschb?rsen? Das ?ffentliche Anbieten von gesch?tztem Material ist eine unerlaubte Vervielf?ltigung.


Sie ist in der Regel nicht mehr durch das Urheberrechtsgesetz gedeckt (Juristendeutsch f?r erlaubt), denn es geht dabei nicht um den privaten Gebrauch des Musikst?cks. Der Anbieter will durch den Upload ja gerade einer Vielzahl von Nutzern die M?glichkeit geben, das Musikst?ck zu kopieren.

Mit dem Upload ist f?r fremde Nutzer zudem die M?glichkeit verbunden, das Musikst?ck abzurufen und auf ihren Servern zu laden. Der Anbieter vervielf?ltigt ein Musikst?ck also nicht nur, sondern er gibt es auch ?ffentlich wieder. Ohne die ausdr?ckliche Zustimmung des Urhebers ist auch das grunds?tzlich unzul?ssig.

Also: Wer Musikst?cke ohne Zustimmung der Urheber zur Verf?gung stellt, handelt rechtswidrig. Dieser Tatbestand ist kein Kavaliersdelikt. Die strafrechtlichen Sanktionen reichen von einer Geldstrafe bis zu Freiheitsstrafen von maximal drei Jahren. Daneben drohen aber vor allem hohe Schadenersatzforderungen.





2.Die Schlupfl?cher im Gesetz

Code:
Nicht alle Kopien gesch?tzter Musik- und Filmdatentr?ger sind nach dem neuen Urheberrecht verboten.

Die folgenden Kopier-Aktionen bleiben legal, weil dabei der digitale Kopierschutz nicht umgangen wird:


Mit CSS gesch?tzte DVD-Videos f?r private Zwecke analog vom DVD-Player auf eine VHS-Kassette kopieren

Gesch?tzte Audio-CDs f?r private Zwecke analog vom CD-Player auf Kassette oder Rohling kopieren

Gesch?tzte Audio-CD f?r private Zwecke analog vom CD-Player ?ber die Soundkarte auf die Festplatte Ihres Computers kopieren

Fr?her angelegte Sicherheitskopien f?r private Zwecke weiterkopieren (hier ist der Kopierschutz bereits weg!)




3.MP3 und Audio CDs: Grauzonen


Code:
Darf ich jetzt ?berhaupt noch eine MP3-Datei anlegen?
Das Anlegen einer MP3-Datei von einem legal erworbenen Musikst?ck durch einen privaten Nutzer ist eine Vervielf?ltigung. Sie ist ohne Zustimmung des Urhebers nur dann als Privatkopie legal, wenn sie im privaten Umfeld und zu privaten Zwecken stattfindet. Zum privaten Umfeld z?hlen beispielsweise Familie oder enge Freunde, nicht allerdings Arbeitskollegen. Private Zwecke sind Sicherungs- oder Gef?lligkeitskopien (Geschenke!), deren Anzahl im einstelligen Bereich bleibt.

Sind auch Ausschnitte gesch?tzt? Wo beginnt die Urheberrechtsverletzung?
Musikwerke sind urheberrechtlich gesch?tzt. Tats?chlich ist es bereits illegal, Ausschnitte aus Musikwerken anzubieten. Eine Urheberrechtsverletzung liegt bereits vor, wenn das angespielte St?ck f?r Dritte wiedererkennbar ist. Die Vorstellung, man d?rfe bis zu drei Takte oder sieben Sekunden Musik auch ohne Genehmigung wiedergeben, h?lt sich zwar hartn?ckig, ist aber dennoch falsch.

Werden von einem Musikst?ck lediglich Komponenten entnommen, die nicht melodietragend sind, etwa B?sse, scheidet ein Urheberrechtsversto? dagegen eher aus. Das ist allerdings noch eine juristische Grauzone.




Illegal: Programme wie "Feurio!", die zum
Auslesen der CD den Kopierschutz umgehen, sind nicht mehr erlaubt.


Was muss ich bei kopiergesch?tzten CDs beachten?
Die Privatkopie ist zwar grunds?tzlich weiterhin erlaubt, das neue Urhebergesetz (UrhG) sieht jedoch drastische Einschr?nkungen des Vervielf?ltigungsrechts zu privaten Zwecken vor. Konkret: Musikst?cke d?rfen nicht mehr kopiert werden ? auch nicht zu privaten Zwecken ?, wenn sie in irgendeiner Form technisch kopiergesch?tzt oder verschl?sselt sind. Bei Verst??en drohen Schadenersatz, Geld- und Freiheitsstrafen.

Darf ich wenigstens noch Tracks
f?r meinen MP3-Player herstellen?
F?r Hardware-basierte L?sungen, also portable MP3-Player, gilt grunds?tzlich nichts anderes: Das Einlesen der Musik aus dem Internet ist so lange bedenkenlos zul?ssig, wie die MP3-Datei mit Wissen und Willen des Berechtigten ins Netz gestellt wurde. Rechtlich unbedenklich ist es auch, aus der eigenen CD-Sammlung eine Zusammenstellung von Musikst?cken auf einen MP3-Player zu ?berspielen. Dieser Vorgang entspricht dem Kopieren von Musikst?cken auf Kassetten, was ja f?r den Eigenbedarf auch zul?ssig ist.



4.Download: Legal oder illegal?

Code:

Das Laden eines Musikst?cks aus dem Internet ist ebenfalls eine Vervielf?ltigung ? also eine Kopie ? im Sinne des Urheberrechtsgesetzes. Die rechtlich entscheidende Frage ist allerdings, wer das Musikst?ck durch das Herunterladen eigentlich kopiert.


Gehasst und geliebt: Mehrere Millionen Downloads pro Woche machten Kazaa zur bekanntesten P2P-Plattform.

Vieles spricht daf?r, den Internet-Nutzer als Vervielf?ltiger anzusehen. Denn er gibt durch das Anklicken eines Icons den technischen Befehl zum Download. Soweit dies zu privaten Zwecken geschieht, w?re der Download gem?? ? 53 Abs. 1 UrhG als private Kopie zul?ssig. Etwas anderes w?rde nur gelten, wenn das Musikst?ck technisch kopiergesch?tzt ist.

Also: Wer MP3-Dateien aus dem Internet l?dt, um sie f?r eigene Zwecke zu archivieren, muss kein schlechtes Gewissen haben, da die Vervielf?ltigung zum privaten Gebrauch erlaubt ist. Aber: Voraussetzung f?r einen ruhigen Schlaf ist, dass es sich bei den Dateien, die aus dem Internet geladen wurden, nicht um Raubkopien handelt. Wer erkennt oder zumindest h?tte erkennen k?nnen, dass die angebotenen Musikdateien ohne Einwilligung der Berechtigten ins Internet gestellt wurden, erzeugt deshalb ohne Erlaubnis der Berechtigten eine vom Urheberrechtsgesetz nicht gedeckte Kopie und begeht eine Urheberrechtsverletzung. Wer auf eine Seite mit unzul?ssig kopierten MP3-Dateien linkt, macht sich unter Umst?nden wegen Beihilfe oder gar Mitt?terschaft strafbar.

Wer Songs anbietet, kopiert doch gar nicht. Ist das trotzdem strafbar?
Ja, denn nicht der Nutzer, sondern der Anbieter entscheidet regelm??ig dar?ber, was heruntergeladen werden kann. Lediglich aus Praktikabilit?tsgr?nden bedient er sich zum Herunterladen des Nutzers. Er l?sst das Musikst?ck sozusagen auf Bestellung vom Nutzer kopieren. Das Urheberrecht (? 53 Abs. 1 Satz 2 UrhG) sieht die M?glichkeit vor, Vervielf?ltigungsst?cke nicht nur selbst herzustellen, sondern auch durch andere herstellen zu lassen.

Das bedeutet: Auch der Anbieter der Raubkopie, nicht nur der Nutzer selbst, stellt die Vervielf?ltigung im Sinne des Urheberrechtsgesetzes her. Und wenn der Anbieter der Kopie nicht aus privaten Motiven handelt, ist der Download eines Musikst?cks aus dem Internet nicht als Privatkopie anzusehen und damit unzul?ssig. Denn der Anbieter verletzt das Urheberrecht, wenn keine Einwilligung des Urhebers vorliegt.

?brigens k?nnen auch Provider, die Seiten betreiben oder zur Verf?gung stellen, auf denen MP3-Dateien zum Download angeboten werden, Urheberrechte verletzen. Sie verbreiten n?mlich urheberrechtlich gesch?tzte Werke ohne Zustimmung der Urheber.

Darf ich Fernseh- und Radio-Mitschnitte an andere weitergeben?
Anstatt analog auf Audio- oder Videokassette aufzuzeichnen, sind heute (digitale) TV- und Radio-Mitschnitte die Regel. Ob auf Minidisk, CD, DVD oder Festplatte ? es gibt viele M?glichkeiten, seine Lieblingsmusik oder -filme ohne Qualit?tsverlust digital zu konservieren, um sie k?nftig bei jeder Gelegenheit ansehen oder -h?ren zu k?nnen. Der Unterschied zur analogen Aufzeichnung besteht darin, dass kein Qualit?tsverlust auftritt und die Mitschnitte noch leichter weiterzugeben sind.

Grunds?tzlich gilt auch an dieser Stelle: Zum privaten Gebrauch kann man digital ausgestrahlte, in- und ausl?ndische Fernseh- und Radioprogramme aufzeichnen und Kopien an Freunde und Bekannte weitergeben.

Auf sehr d?nnes Eis begibt sich, wer die Aufzeichnungen in gro?er Zahl unbekannten Personen zur Verf?gung stellt, sie ?ffentlich ausstrahlt, Pay-TV-Angebote hackt oder gar gewerblich handelt und mit dieser Praxis Gewinne erzielen will. Wer dagegen lediglich ab und zu mal etwa eine TV-Sendung aus dem Internet l?dt und sie nicht weiterverbreitet, hat grunds?tzlich wenig zu bef?rchten.


Datenschutz: Angesichts drohender Strafverfolgung wollen P2P-Anbieter die Daten der User besser sch?tzen.

Welche Sanktionen drohen unvorsichtigen Filesharing-Usern heute?
Internet-Nutzer sollten es sich gr?ndlich ?berlegen, ob sie einen rechtswidrigen Up- und Download von Filmen,Software oder Bildern riskieren wollen. Insbesondere bei (teurer) Software k?nnen schnell gewaltige Schadenersatz-forderungen auf den unberechtigten Nutzer oder Anbieter zukommen. Wer gewerbsm??ig handelt, etwa indem er rechtswidrige Kopien im Internet verkauft, wird grunds?tzlich h?rter bestraft. Neben Geldstrafen sieht das neue Urheberrechtsgesetz auch mehrj?hrige Freiheitsstrafen vor.

Ob sich hartgesottene Filesharer von derlei Sanktionen beeindrucken lassen, muss sich freilich noch zeigen. Immerhin wollen die Tauschb?rsen k?nftig verst?rkt die Anonymit?t ihrer Nutzer sch?tzen ? mit Proxy-Servern, Verschl?sselungsmethoden und einer Beschr?nkung von Angebot und Teilnehmerkreis.




cu

Olli

Gast
 
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UNREAD_POSTAuthor: dickesEi » 12.12.2003, 14:19

Hab ich dir doch schon ?ber PN erkl?rt.
Zur Zeit ist es noch relativ sicher, zumindest in Deutschland. Da w?rd ich mir noch keine so gro?en Sorgen machen.
Deutsches Recht, gutes Recht :D .
Privatsph?re, usw. :D

dickesEi
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UNREAD_POSTAuthor: Mr.Burns » 12.12.2003, 15:41

schau mal im forum bzw. in der suche nach dem beitrag:
raubkopierer sind verbrecher!
da hab ich nen bericht eingef?gt, der alle einzelheiten kl?rt und alle fragen beseitigen sollte!

so long...
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...60 Sekunden später - Dortmund machte jetzt endlich Druck - über Leonardo Dede, dann Ricken - Spiel läuft weiter -? Rosicky - wieder Dede - in der Mitte Koller - vorbei - da ist Ewerthooon - Ewerthooon...

Mein Blog >> http://lonesomerider82.wordpress.com/
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UNREAD_POSTAuthor: Gast » 18.12.2003, 19:15

erstmal danke,dass ihr euch sone m?he gemacht habt und is doch dann garnetmal so schlecht,dass wir soviele gesetze haben :-))
naja haut rein!
mfg
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UNREAD_POSTAuthor: cybermarian » 19.12.2003, 00:47

hallo @ll,
also sicher ist , dass die uns an den kragen wollen......
wann es kommt , weiss keiner so recht .......
so lange es geht , sollte man machen , was einem spass macht :)
gruss
cybermarian

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