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DarkMule Saugen ist geil! 2010-05-12T14:44:38+02:00 http://darkmule.de/feed.php?f=8&t=24842 2010-05-12T14:44:38+02:00 2010-05-12T14:44:38+02:00 http://darkmule.de/viewtopic.php?t=24842&p=247261#p247261 <![CDATA[Re: Urteil zu Hartz IV: Computer im Haushalt "nicht notwendi]]>
hätte mal lieber sagen sollen die brauch es für bewerbungsschreiben und um job´s zu suchen^^
da hätte sie vielleicht mehr erfolg mit

Statistik: Verfasst Author: Honkey-tonk — 12.05.2010, 14:44


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2010-05-12T12:20:14+02:00 2010-05-12T12:20:14+02:00 http://darkmule.de/viewtopic.php?t=24842&p=247258#p247258 <![CDATA[Re: Urteil zu Hartz IV: Computer im Haushalt "nicht notwendi]]> Statistik: Verfasst Author: Wicked — 12.05.2010, 12:20


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2010-05-12T03:34:37+02:00 2010-05-12T03:32:53+02:00 http://darkmule.de/viewtopic.php?t=24842&p=247248#p247248 <![CDATA[Re: Urteil zu Hartz IV: Computer im Haushalt "nicht notwendi]]>
dann lieber das hier .......

kostet allerdings so um die 500€

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Statistik: Verfasst Author: xanadu — 12.05.2010, 03:32


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2010-05-11T21:57:47+02:00 2010-05-11T21:57:47+02:00 http://darkmule.de/viewtopic.php?t=24842&p=247247#p247247 <![CDATA[Re: Urteil zu Hartz IV: Computer im Haushalt "nicht notwendi]]> wollte eh einen i7-980x haben und eine 5970 oc.. das ganze auf einem asus delux und min 6gb ram versteht sich....
warten wir das urteil mal ab |lach2|
aber wenn wir schon mit dem geld um uns werfen können wir doch auch ruhig sowas machen |haue|

Statistik: Verfasst Author: Wicked — 11.05.2010, 21:57


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2010-05-11T21:38:06+02:00 2010-05-11T21:38:06+02:00 http://darkmule.de/viewtopic.php?t=24842&p=247246#p247246 <![CDATA[Urteil zu Hartz IV: Computer im Haushalt "nicht notwendig" !]]>
Hartz-IV-Empfängern steht kein Geld für die Anschaffung eines Computers zu.
Das hat das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen entschieden.
Es bestätigte damit ein Urteil des Sozialgerichts Detmold.
In dem Fall ging es um eine Klägerin aus Minden, die einen PC samt Monitor, Drucker und Software bezahlt haben wollte.
Ihr Argument: In der Mehrzahl der Haushalte gebe es einen Computer.

Das ist aber nach dem Urteil nicht maßgebend.
Zusätzlich zum Hartz-IV-Regelsatz werde nur die Erstausstattung einer Wohnung bezahlt - also alles, was für eine "geordnete Haushaltsführung" gebraucht wird.
Ein Computer gehöre nicht dazu, entschieden die Essener Richter.
Informieren könne man sich auch durch Fernsehen und Radio.

Das Urteil betrifft zunächst nur die Prozesskostenhilfe:
Die Klägerin hatte gegen die Ablehnung der Kosten geklagt und verlangte dafür Prozesskostenhilfe vom Land.
Das lehnte die Behörde ab, weil die Klage keine Aussicht auf Erfolg habe.
Diese Ablehnung wurde nun vom Landessozialgericht bestätigt und ist damit rechtskräftig.
Über die Klage selbst entscheidet demnächst das Sozialgericht Detmold.

(Aktenzeichen: L 6 AS 297/10 B)


Quelle

Statistik: Verfasst Author: xanadu — 11.05.2010, 21:38


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