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DarkMule Saugen ist geil! 2007-03-24T10:33:39+02:00 http://darkmule.de/feed.php?f=8&t=22593 2007-03-24T10:33:39+02:00 2007-03-24T10:33:39+02:00 http://darkmule.de/viewtopic.php?t=22593&p=231388#p231388 <![CDATA[Verfassungsschutz darf heimlich PCs durchsuchen]]> |au| |au| . Der kleine Bürger wird weiter getreten und in seiner Freiheit eingeschränkt. Unsere Bundesregierung bleibt natürlich verschont, wie natürlich zu erwarten und gerade da wäre es mal hochinteressant zuerfahren, wo unsere Schwachpunkte in der Politik liegen. |sub|

Statistik: Verfasst Author: Nightcr@wler — 24.03.2007, 09:33


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2007-03-24T01:28:49+02:00 2007-03-24T01:28:49+02:00 http://darkmule.de/viewtopic.php?t=22593&p=231384#p231384 <![CDATA[Verfassungsschutz darf heimlich PCs durchsuchen]]>
Es wurde einfach gemacht.

Heute gibt es ein paar unbequehme mehr im Bundestag und die müssen es öffentlich ausdiskutieren.

Also hat sich eigentlich nix geändert 8-)

Statistik: Verfasst Author: Black Death — 24.03.2007, 00:28


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2007-03-24T01:25:45+02:00 2007-03-24T01:25:45+02:00 http://darkmule.de/viewtopic.php?t=22593&p=231383#p231383 <![CDATA[Verfassungsschutz darf heimlich PCs durchsuchen]]>
Scheinbar wollen die Politiker soweit gehen, das in Router extra Sicherheitslücken eingebaut werden, damit der Bundestrojaner leichtes Spiel hat.

Sauerei trifft es eigentlich nicht mehr, in NRW haben sie ja schon freie Hand.

Statistik: Verfasst Author: DieHappy — 24.03.2007, 00:25


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2007-03-24T01:13:23+02:00 2007-03-24T01:13:23+02:00 http://darkmule.de/viewtopic.php?t=22593&p=231382#p231382 <![CDATA[Verfassungsschutz darf heimlich PCs durchsuchen]]>
Kürzlich stellte die FDP eine parlamentarische Anfrage, da geklärt werden sollte, für wen das Verbot von Online-Durchsuchungen gilt. Die Bundesregierung stellt nun klar, dass Geheimdienste davon nicht betroffen sind. Dazu gehört beispielsweise das Bundesamt für Verfassungsschutz, dass fremde PCs ohne Erlaubnis durchsuchen darf, um bestimmte Aufgaben zu erfüllen.

Das umstrittene Fahndungsverfahren der Strafverfolger wurde im Februar für unzulässig erklärt, da keine entsprechende gesetzliche Regelung vorliegt. Erst wenn diese von der Regierung geschaffen wird, darf die Polizei und das Bundeskriminalamt wieder ihre "Hacker-Software" einsetzen. Diese wird auf einem PC installiert, durchsucht dort Ordner und Dateien und sendet die Ergebnisse zurück an die Strafverfolger.

Quelle : winfuture.de



Sauerei sowas |au| |au| |au|

Statistik: Verfasst Author: Ingo_000 — 24.03.2007, 00:13


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